05. March 2013 Claudia Jobst

Aus dem Jugendhilfeausschuss am 05.03.2013

Information Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 05.03.2013

 

Schwerpunktmäßig ging es um die Verwendung zusätzlicher Mittel aus der Jugendpauschale 2013. Der Landkreis hat Mehreinnahmen von ca. 21.500 Euro. Es standen sieben Möglichkeiten zur Option, wie man die Gelder einsetzt. Letztendlich hat sich der Unterausschuss und die Verwaltung mit zwei Projekten genauer befasst:

  1. Einrichtung eines Projektes in der Stadt Meißen gemäß § 13 SGB VIII in Erweiterung des Leistungsangebotes des landkreisweiten Trägerverbundes "MeiLe"
  2. Aufstockung des 70.000 Euro für die "Kleinprojekte" um 21.500 Euro auf 91.500 Euro

Der JHA entschied sich für die Umsetzung von Variante 1. Inhaltlich geht es um die Errichtung einer Stelle in der Schulsozialarbeit an der Förderschule L in Meißen. Problematisch wird gesehen, dass das Projekt jetzt zwar beginnen kann mit der Arbeit, es aber unklar ist, was nach dem Jahr Förderung passiert. Daher ist es sehr wichtig zu schauen, dass für das kommende Jahr ebenfalls eine Förderung gewährleistet ist, denn sonst wäre die Arbeit, die ab sofort geleistet wird, nur ein "Tropfen auf den heißen Stein".

Weiterhin ging es um das Regionale Gesamtkonzept Frühe Hilfen des LK Meißen. Im Konzept ist zu erkennen, dass die Fallzahlen in Erziehungsberatungsstellen in den letzten Jahren von 693 (2008) auf 753 (2011) angestiegen sind. Der LK hat je zwei 0,75 VZÄ im Bereich "Aufsuchende Beratung für Familien", zwei 0,75 VZÄ im Bereich der Netzwerkkoordination sowie eine Fachberaterin für Kinderschutz ("Insoweit erfahrene Fachkraft"). Weiterhin haben sich vier Familienhebammen gefunden. Geplant sind, dass sich auch ehrenamtlich tätige Personen im Bereich der Frühen Hilfen engagieren, bisher haben sich aber noch keine Personen dafür bereit erklärt.

Meine Frage diesbezüglich war, inwieweit die vier 0,75 VZÄ für die zu bewältigende Arbeit auch in Anbetracht der steigenden Fallzahlen ausreichend sind. Im nächsten JHA stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit vor und es wird darüber diskutiert. Im Grunde genommen war es nur eine Informationsvorlage, die nicht zur Beschlussfassung stand.

Weiterhin haben wir uns mit den Kriterien zur Einordnung von neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten beschäftigt, die ab sofort die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Festzuhalten ist, dass für die freien Träger ein Mehraufwand entsteht, da sie ihre ehrenamtlich tätigen Personen erst einsetzen dürfen, wenn diese auch das Führungszeugnis vorgelegt haben. Für Menschen mit geringem Einkommen oder Minderjährigen werden die Kosten für das Führungszeugnis erstattet.

Als letzten Punkt haben wir das Thema Jugendschöffen behandelt. Es werden noch sehr viele Jugendschöffen im Landkreis (jeweils für den Raum Meißen und für den Raum Riesa) gesucht. Das Mindestalter beträgt 25 Jahr, das Höchstalter bei Antritt der Tätigkeit 70 Jahre. Es handelt sich um einen Einsatz von ca. einem Tag pro Monat. Als Schöffin bzw. Schöffe erhält man eine Aufwandsentschädigung, man bekommt den Verdienstausfall erstattet sowie die Fahrtkosten. Wir sollen als Fraktion für diese Arbeit werben.

Claudia Jobst

Kategorien: Jugendhilfeausschuss

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