Jugendhilfeausschuss am 04.09.2018
Bestimmendes Thema der 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses war erneut die Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen. Das große Problem bzw. die große Frage ist wieder einmal, wie viel Geld das Land Sachsen für die Schulsozialarbeit in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen wird. Der Haushalt für die nächsten Jahre wird in den kommenden Monaten verabschiedet und befindet sich noch in der Abstimmung. Verpflichtend sind Schulsozialarbeiter seit diesem Schuljahr an allen Oberschulen, wünschenswert wären diese als Ergänzung aber an allen Schulformen. Zumindest an allen Oberschulen im Landkreis ist seit 01.08.2018 die Betreuung mit Schulsozialarbeitern gewährleistet. Bisher gab es im Landkreis 22 bestehende Projekte, zum 01.08.2018 sind 12 neue hinzugekommen, damit konnten auch an den letzten 9 Oberschulen Sozialarbeiter ihre Tätigkeit aufnehmen. In diesem Zusammenhang beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Priorisierung der Schularten, das heißt welche Schulen bei entsprechenden Fördermitteln zunächst mit Schulsozialarbeitern bedacht werden sollen. Demnach sollen zunächst Förderschulen(L), anschließend Gymnasien und sodann alle weiteren Förderschulen und Grundschulen durch Sozialarbeiter betreut werden. Wie erwähnt, als sinnvolle Ergänzung ist die Schulsozialarbeit bei allen Schularten wünschenswert. Bisher konnten alle Stellen im Landkreis Meißen besetzt werden, in Zeiten des Fachkräftemangels keine Selbstverständlichkeit, in diesem Jahr war es auch so, dass es auch keine Mehrfachbewerbungen von Trägern auf einzelne Stellen gab, ob sich diese Entwicklung fortsetzt bleibt abzuwarten. Die förderfähigen Sachkosten wurden auf 5000,- Euro im Jahr festgelegt, wovon 1500,- für Verwaltungsaufgaben zur Verfügung stehen. Eventuelle Mehrbedarfe müssten die Projektträger durch Projektförderanträge oder Eigenmittel zur Verfügung stellen. Eine Deckelung der Verwaltungskosten erscheint sinnvoll, da wenige Träger einen großen Teil der Stellen besetzen und Verwaltungsaufwand meist zentral abgewickelt wird, dadurch bleibt auch mehr Geld für die Arbeit mit den Kindern.
Einen weiteren Punkt der Sitzung bildete die weitere Förderung der Familieninitiative Radebeul, diese übernimmt Fortbildungstätigkeiten für Tagespflegepersonen im gesamten Landkreis Meißen und übernimmt die Aufgaben der Koordinations- und Vermittlungsstelle Kindertagespflege für den südöstlichen Teil des Landkreises. Bisher wurde die Förderung der Familieninitiative jährlich beschlossen, nun wird diese der Haushaltsplanung des Landkreise angepasst und damit für zwei Jahre beschlossen.
Eine erfreuliche Mitteilung erreichte den Ausschuss in der Tischvorlage, das Land zeigt sich zum Ende des Jahres spendabel und gibt zusätzliches Geld für die Förderrichtlinie Jugendpauschale, für den Landkreis Meißen entspricht dies ca. 60.000 €. Durch Kofinanzierung des Landkreises verdoppelt sich diese Summe. Das Geld wird den vom Landkreis aus Landes- und Landkreismitteln im Jahr 2018 geförderten Projekten mit sozialpädagogischer Fachkraftanteilen in Trägerschaft von Trägern der freien Jugendhilfe sowie der Großen Kreisstadt Großenhain ausgegeben.
Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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