12. March 2018 Stefan Richter

Jugendhilfeausschuss am 06.03.2018

Stefan Richter

Schmerzhafte Entscheidungen

Die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2018 befasste sich Schwerpunktmäßig mit dem Jugendhilfeplan, genauer mit dem Fachplan A. Dieser war in den letzten Monaten wiederholt Thema. Der Landkreis Meißen als öffentliche Träger der Jugendhilfe hat den Auftrag die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen und Dienste der Jugendhilfe, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Insgesamt gibt es 4 Fachpläne die in der Regel 5 Jahre gelten und entsprechend fortgeschrieben werden. Die Pläne legen die Verteilung von Leistungen im Landkreis fest, der in diesen Plänen in 5 Planungsregionen aufgeteilt ist. Der Fachplan A befasst sich mit Angeboten der Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit, Erzieherische Kinder- und Jugendschutz und der allgemeinen Förderung der Familie.

Am Beginn der Sitzung wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Entwurf des Fachplanes A vorgestellt der im Juni im Kreistag verabschiedet werden soll und ab 01.01.2019 gelten wird.

Im öffentlichen Teil des Ausschusses ging es vor allem darum, welche Projekte und damit Personalstellen im Fachplan A aufgenommen und damit vom Landkreis gefördert werden.

Im letzten Jahr wurde die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, welche durch eine Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des Fachplanes A, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Kreistagsfraktionen und den Trägern der Jugendhilfe, begleitet wurde. Die Träger der Jugendhilfe waren im letzten Jahr aufgerufen, konzeptionell unterlegte Angebote zum Fachplan A in den Planungsregionen abzugeben und damit ihr Interesse zu bekunden. Die gebildete Arbeitsgruppe wertete abgegebene Angebote anhand von vorher aufgestellten Kriterien sowie Sozial-, Struktur- und Zielgruppenindikatoren aus. Diese Auswertung bildet die Grundlage für die weiteren Entscheidungen in den einzelnen Planungsregionen. Insgesamt wurden 29 Angebote abgegeben. Die Anzahl der Anträge pro Planungsregion war sehr unterschiedlich, ebenso die Qualität der Anträge. Die gebildete Arbeitsgruppe beschloss die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Stellen von 20,25 auf 22,25 Vollzeitäquivalente. Anhand der Zahlen zeigt sich, dass nicht alle Angebote im Fachplan A Berücksichtigung finden konnten. Darüber hinaus herrschte Einigkeit dass der Bedarf an Jugendarbeit wesentlich größer ist. In einigen Planungsregionen konnten aufgrund der geringen Anzahl eingereichter Angebote alle eingereichten Projekte berücksichtigt werden. In anderen Planungsregionen überstieg die Anzahl der Angebote, die Anzahl der verfügbaren Stellen sodass einige Projekte nicht berücksichtigt werden konnten. Besonders traf dies auf die Planungsregion 1, Rund um Riesa zu, zu dieser gab es auch die ausführlichsten Diskussionen. Bisher bestehende Projekte in Zeithain und Gröditz fanden keine Berücksichtigung, 5 von 7 Vollzeitäquivalenten fallen auf die Stadt Riesa, wobei sich darunter auch ein neues mobiles Angebot befindet. Der Linke Kreisrat Keil warf zurecht ein, dass es schwer nachvollziehbar ist, dass obwohl die Sozialindikatoren dafür sprechen, weder in Gröditz noch Zeithain Angebote berücksichtigt worden sind. Es entwickelte sich eine sachliche Diskussion und am Ende standen schmerzliche Entscheidungen. Für einige Projekte gibt es allerdings auch noch andere Fördermöglichkeiten, um Projekte der Familienförderung zu erhalten.

Desweiteren wurde die Erhöhung der Zuwendungen der im Jugendhilfe Fachplan A aufgeführten Angebote beschlossen. Demzufolge können bis zu 55.000 € Personal- und Sachkosten vom Landkreis gefördert werden bei einem Eigenanteil der Gemeinden von 10 Prozent. Die ausreichende Finanzierung trägt dazu bei, dass weiterhin genügend qualifizierte Fachkräfte gefunden und gebunden werden können.

Beschlossen wurde ebenfalls im zweiten Anlauf, das "Arbeitsbündnis BlickWechsel" aus Coswig als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen, sowie eine Änderung zur Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse für stationär untergebrachte Jugendliche als Reaktion auf veränderte Bedarfe.

Obligatorisch erfolgte eine Information über die Änderungen bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, in diesem Zusammenhang fragte Kreisrat Keil explizit nach Informationen über die Stadt Riesa, es gebe Hinweise dass ein erheblicher Bedarf besteht und inwieweit der Bedarf gedeckt ist und welche Maßnahmen unternommen werden um diesen zu decken.

Zum Schluss gab es noch eine Stellungnahme der Verwaltung zu einem Papier der AG "Hilfen zur Erziehung" vom 08.11.2017, in diesem stellt die AG dar, dass sozial benachteiligte Quartiere eine besondere Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe darstellen und einen besonderen Handlungsbedarf erfordern, verschiedene präventive Maßnahmen bis hin zum Quartiersmanagement werden darin angesprochen und ein 12- monatiges Pilotprojekt für Zeithain angeregt. Die Verwaltung reagiert positiv und bemüht sich Zusammen mit der AG um eine Förderung beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales. Es zeigt sich auch in diesem Punkt dass die Herausforderungen und Bedarfe groß, die Ressourcen zu gering sind und die zu gehende Wege neu sein werden.

Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen

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