20. March 2015 Ulrich Keil

Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015

Ulrich Keil

Heute (10.3.2015) hat der Jugendhilfeausschuss getagt.

Ein langandauernder TOP war die Mitteilungsvorlage 15/6/0127 zur Eilentscheidung des Landrates. Er hatte am 03.02.2015 entschieden, dass ca. 800 T€ überplanmäßige Mittel ausgegeben werden müssen. Es handelt sich dabei um Rechnungen, die im Januar 2015 für erbrachte Leistungen in Bereich Jugendhilfe von kommunalen, freien bzw. privatrechtlichen Trägern gestellt wurden und innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen waren. Die MV wird auch noch im VA und im KT behandelt.

So gab es zwar nur geringe Erhöhungen bei den Fallzahlen, aber die Kosten pro Fall sind höher geworden.

Die Erklärungen der Amtsleiterin für diese Mehraufwendungen waren weitgehend plausibel. Aber der Fakt, dass erst am 27.01.2015 bekannt wurde, dass diese Mehraufwendungen entstanden sind und bezahlt werden müssen, deutet darauf hin, dass es offenbar Defizite im Controlling gibt. Eine neue Finanzcontrollerin, die seit längerem gefordert wurde, ist seit 1.3.2015 tätig. Es besteht die Hoffnung, dass dann derartige Überraschungen jetzt eher erkannt werden. Verhindern kann man sie teilweise nur, wenn man stärker auf Prävention setzt und nicht erst die Wirkungen bekämpft. Wörtlich äußerte die Amtsleiterin: "Die Kosten der Jugendhilfe laufen aus dem Ruder." Vom Land gibt es keine Zuschüsse zur Jugendhilfe.

In diesem Zusammenhang gab es auch Fragen, inwiefern Kostenerhöhungen, die voraussichtlich auch 2015 auf den Landkreis wieder zukommen, im Entwurf des neuen Nachtragshaushaltes enthalten sind. Die Antworten waren nicht befriedigend.

Auf dem Gebiet Drogenprävention sind stärkere Anstrengungen erforderlich. Die Polizei hat gerade erst Drogenpräventionskräfte reduziert. Der Crystalkonsum ist auf dem Vormarsch und hat große Auswirkungen auf die Inobhutnahme von vernachlässigten Kindern. Dies hat zu höheren Kosten bei dieser HH-Stelle geführt. Zwei neue Stellen für mobile Drogenfachkräfte wurden im Dezember 2014 beschlossen, die allerdings nicht in der Prävention eingesetzt werden sollen. Die für die beiden Fachkräfte geforderte Konzeption für deren Einsatz wurde zwar von der Landkreisverwaltung vorgelegt aber als noch nicht ausreichend beurteilt. Eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit wurde als notwendig abgestimmt.

Neue gesetzliche Änderungen (z. B. zu Kitas) sind auf Landesebene in Vorbereitungen. Lt. Herrn Hellfritsch hat der Sächsische Landkreistag prognostiziert, dass durch dieses neue Gesetz ca. 1 Mio. € Mehrkosten auf die Jugendhilfeträger in Sachsen zukommen werden. Diese können noch nicht im Entwurf des Nachtragshaushaltes enthalten sein. Es ist zwar bekannt, dass diese Änderungen anstehen, aber noch nicht, welche konkreten Regelungen beschlossen werden.

Der JHA sah den Entwurf des Nachtragshaushaltes kritisch.

Ulrich Keil

Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar