Schulsozialarbeit, KAFF und Investitionen
Einen Schwerpunkt der 20. und damit letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor der Kreistagswahl am 26.05.2019 bildete die Fortschreibung des Regionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen. Die Schulsozialarbeit war eines der bestimmenden Themen der letzten Jahre, zunächst auf freiwilliger Basis gefördert mit Geldern der europäischen Union und des Landes Sachsen, sind diese seit dem Schuljahr 2018/2019 an Oberschulen verpflichtend. Eine gesetzliche Pflicht für ein Gesamtkonzept besteht nicht. Das Jugendamt richtete in diesem Zusammenhang die Stelle eines Fachberaters Schulsozialarbeit ein, der Ansprechpartner für Schulen und Sozialarbeiter ist und sich für das Gesamtkonzept verantwortlich zeichnet. Die Vorteile eines Gesamtkonzeptes liegen in einheitlichen Regelungen, einer klaren Abgrenzung der Aufgaben der Schulsozialarbeit und einer einheitlichen Führung von Statistiken. Das vorgelegte Gesamtkonzept zeichnet sich durch einen kritischen Blick und klare Formulierungen bezüglich Chancen und Grenzen der Schulsozialarbeit aus. Damit hebt es sich von vielen anderen meist schwammig formulierten Gesamtkonzepten ab und bildet für an dem am Thema Interessierten eine eindeutige Leseempfehlung.
Daneben wurde auch eine Zeitschiene für die Fortschreibung des Fachplans B der Jugendhilfeplanung „Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Frühe Hilfen – Kinderschutz nach SGB VIII“ verabschiedet. Die insgesamt vier Fachpläne A – D, gelten in der Regel jeweils sechs Jahre und werden regelmäßig fortgeschrieben. In die zukünftigen Fachpläne sollen insbesondere die Erkenntnisse der jeweiligen Zukunftsforen im Landkreis einfließen, inwieweit dies gelingt bleibt abzuwarten.
Für das im Landkreis etablierte Projekt „Flexibles Jugendmanagement“ in der Trägerschaft des Kreisjugendrings wurde ebenfalls die Kofinanzierung durch den Landkreis beschlossen. Das flexible Jugendmanagement unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Durchführung von Projekten und organisiert Veranstaltung wie Beispielsweise den „Girls Day“ oder „Actival 24“ mit.
Im weiteren Verlauf des Ausschusses wurde unter anderem berichtet wie Einrichtungen, die für die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer (umA´s) vorgesehen waren und sind, zum jetzigen Zeitpunkt genutzt werden. Die Betreuungszahlen sind seit 2017 rückläufig, sodass Kapazitäten abgebaut werden konnten. Gleichzeitig wurde bekannt gegeben, dass eine Überführung in Einrichtungen der Jugendhilfe nicht automatisch stattfindet und dies sich am Bedarf orientiert, diesbezüglich steht das Jugendamt in engem Kontakt zu den Trägern der Einrichtungen.
Weitere Informationen betrafen die Umsetzung von Investitionsprogrammen für Kindertageseinrichtungen/Kinderpflege im Landkreis Meißen im Jahr 2018 mit Bundes-, Landes- und Kreismitteln. Insgesamt konnten 21 Maßnahmen gefördert werden.
In diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss über eine Maßnahmenliste die im Jahr 2019 vordringlich bei der Förderung mit Landesmitteln berücksichtigt werden soll zu erwähnen. Die Liste umfasst 34 Projekte von Gebäudesanierungen bis hin zur Installierung von Brandmeldeanlagen. Der Bedarf ist allerdings wesentlich größer als die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel.
Nachzuverfolgen bleibt der Beschluss zum Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme des Angebots „Offenes Kinder- und Jugendhaus KAFF“ ab 01.04.2019. Das Jugendhaus bietet einen wichtigen Anlaufpunkt für sozial benachteiligte Kinder- und Jugendliche im Meißner Stadtteil Triebischtal und darüber hinaus. Der bisherige Träger die Kirchgemeinde St. Afra möchte sich aus dem bestehenden Projekt zurückziehen, aus diesem Grund wird ein neuer Träger gesucht. Das Projekt ist auch im Fachplan A verankert, nach Möglichkeit soll das Konzept beibehalten werden. Es bleibt abzuwarten ob sich ein Träger für dieses wichtige Projekt findet.
Das Jugendamt informierte des weiteren zum Sachstand der organisatorischen Untersuchung des Jugendamtes, diese betrifft den sozialen Dienst samt Schnittstellen und soll bis zum Ende des Jahres andauern, inhaltlich soll es unter anderem um Arbeitsbelastung und Organisation gehen. Des weiteren wurden Fördermittel beim Kommunalen Sozialverband beantragt um im Rahmen eines Pilotprojektes die Arbeit in Quartieren zu verbessern, die einen hohen Bedarf an Hilfen zur Erziehung benötigen.
Die Aufgaben und Herausforderungen für die Zukunft werden nicht weniger und es bleibt die Aufgabe, die Arbeit des Jugendhilfeausschusses weiterhin aufmerksam und kritisch zu begleiten.
Stefan Richter
Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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