Jugendhilfeausschuss am 12.09.2017
Bestimmendes Thema der Jugendhilfesitzung waren das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Fachplans A der Jugendhilfeplanung sowie die Fortführung des regionalen Gesamtkonzepts der Schulsozialarbeit.
Bezüglich der Fortschreibung des Fachplans A wurde die inhaltliche Ausrichtung sowie die Zeitschiene für das Interessenbekundungsverfahren für die Zeit von Mitte September bis Mitte November beschlossen. In dieser Zeit können die Träger der freien Jugendhilfe ihre Angebote mit allen relevanten Informationen beim Jugendamt einreichen. Die im letzten Jugendhilfeausschuss beschlossene Arbeitsgruppe „Fachplan A“, bestehend aus Vertreter von Parteien, Träger der Jugendhilfe, leistete dazu wichtige Vorarbeiten. Wichtige Neuerungen um qualifiziertes Personal zu erreichen und zu binden sind die Erhöhung der bezuschussten Personalausgaben auf bis zu 50.000 € sowie eine pauschale Sachkostenpauschale von 5000 €.
Eng verknüpft mit dem Fachplan A ist wiederum die Schulsozialarbeit, ein regionales Gesamtkonzept ist erst dieses Jahr beschlossen worden. Leider gibt es trotz des großen Bedarfs viele Ungereimtheiten, zum einen ist unklar, welche Fördersumme dem Landkreis im Rahmen des Landesprogramms „Schulsozialarbeit“ für das Jahr 2018 zur Verfügung steht und zum anderen ist nicht klar, welche Auswirkungen das ab 01.08.2018 geltende Schulgesetz haben wird (Auftrag/Finanzierung). Darin ist niedergelegt, dass es ab 01.08.2018 an allen Oberschulen Schulsozialarbeit geben soll, dies gilt jedoch nur für Schulen in öffentlicher Trägerschaft, dies würde bedeuten dass 3 Schulen im Landkreis trotz Bedarf nicht berücksichtigt werden würden. Mittlerweile gibt es 19 Projekte der Schulsozialarbeit im Landkreis, ein weiterer Ausbau ist bis auf weiteres aufgrund der Sachlage nicht möglich, sodass beschlossen wurde, derzeit laufende Angebote zu verstetigen. Aufgrund der begrenzten Mittel und der unklaren Ausgangslage gibt es eine Priorisierung der Schulsozialarbeit, Bedarf besteht wie erwähnt bei allen Schulen im Landkreis, demzufolge zunächst Oberschulen, dann Förderschulen(L) und Gymnasien und zum Schluss Grundschulen und alle anderen Förderschulen mit Projekten ausgestattet werden sollen.
Auf kommunaler Ebene gibt es an dieser Stelle wenig Einflussmöglichkeit, die Landesregierung ist in der Pflicht diesbezüglich klare Regelungen zu treffen und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Weitere Themen im Jugendhilfeausschuss waren die weitere Förderung der Familieninitiative Radebeul e.V., die sich in der Beratung, Begleitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen im Kreis engagiert. Des weiteren erfolgten Informationen über den Stand von Planungen und Investitionen von Bauvorhaben im Bereich Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege.
Den Abschluss bildete eine Mitteilung über Bürgerinnen und Bürger die sich ehrenamtlich im Bereich Frühe Hilfen/Hilfen zur Erziehung engagieren. Die Übersicht ist ein schönes Beispiel dafür, worin sich ein solidarisches Miteinander äußern kann.
Stefan Richter
Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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