Der Jugendhilfeausschusses am 30.05.2017 wurde wesentlich bestimmt von der Beratung und Beschlussfassung zur perspektivischen Gestaltung und Absicherung der Aufgaben dieses Verantwortungsbereiches. Eine gute Grundlage bildete dafür der uns vorgelegte Jugendhilfebericht 2016. Er ist sehr aussagekräftig und zeigt deutlich den umfangreichen Verantwortungsbereich des Landkreises hinsichtlich der Jugendhilfe. Alle, denen die gute Entwicklung unserer Region am Herzen liegt, sollten sich mit dem Dokument beschäftigen.
Im Rahmen der Diskussion zum Jugendhilfebericht 2016 trat Herr Müller vom Bereich Gerichtshilfe als Berichterstatter auf, um ausführlich über die verschiedenen Aspekte der Vormundschaft für die UMA's (unbegleitete minderjährige Asylsuchende) aufzuklären. Das war interessant und unterstrich einmal mehr die Notwendigkeit unserer Aufmerksamkeit.
Nächster wichtiger Punkt war die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kitas und Kindertagespflege. In der SZ vom 06.06.2017 wird der Tenor dieses TOP gut wiedergegeben.
Bei der Förderung von Kleinprojekten wurde die Richtlinie geändert. Neben dem positiven Aspekt, dass die Anträge nun erst bis 30.9. des Vorjahres eingereicht werden müssen, war die Öffnung für Projekte, die nicht im Landkreis angesiedelt sind, für mich nicht akzeptabel. Es gab keine Bereitschaft der Mehrheit des Ausschusses, diese Projekte als begründete Ausnahmefälle nach Punkt 3.5 der RL anzusehen. Auch wenn es bei den Kleinprojekten nur um relativ kleine Summen geht, sollte in bei diesen Projekten die Verwaltung nicht allein entscheiden dürfen. Bei diesen Ausnahmen sollte schon der JHA entscheiden müssen.
Am wichtigsten war die Änderung der Zeitschiene zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Fachplan A (Fortschreibung der Jugendhilfeplanung- Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Allgemeine Förderung der Familie), die weitreichende andere Entscheidungen nach sich zieht. Als Begründung wurde von der Verwaltung angegeben, dass durch den Wechsel des Amtsleiters und die unklare Situation bei der Förderung der Schulsozialarbeit, die Arbeiten teilweise eingestellt wurden, so dass sich der geplante Termin zur Verabschiedung durch den Kreistag im September 2017 auf den Juni 2018 verschiebt. Das Inkrafttreten war für den 1.1.2018 geplant und ist nun der 1.1.2019.
In der Folge sollen die Zuschussverträge mit den freien Trägern, die neu ausgehandelt werden sollten und am 31.12.2017 auslaufen, um ein Jahr verlängert werden, ohne dass sie geändert werden. Einerseits begrüße ich es, dass die freien Träger damit für 2018 in Personalfragen Planungssicherheit bekommen, allerdings werden auch die Problemfälle der letzten Jahre verlängert, ohne dass sich an der Situation Änderungen ergeben.
Für die Überarbeitung der Maßnahmen nach Fachplan A soll jetzt ein Interessenbekundungsverfahren (IBK) mit den freien Trägern durchgeführt werden, welches von einer neu zu bildenden AG begleitet werden soll.
Durch diese Terminverschiebung kommt es auch zu Terminverschiebungen bei der Überarbeitung der anderen Fachpläne B bis D, welche der Kreistag am 15.6.2017 beschließen sollte. Ich sehe es als notwendige Konsequenz der Verschiebung an, habe aber meine Kritik geäußert, dass diese Verschiebung überhaupt erforderlich ist. Es wird für mich so argumentiert, als ob wir beim Punkt 0 anfangen. Dabei beweisen aber die Berichte des Jugendamtes, dass die Bedarfe klar sind.
Die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Leistungen der Jugendhilfe auf Grundlage des SGB VIII §§ 11-14 und § 16 ist zwar einerseits zu begrüßen, weil es eine höhere Zuwendung gibt. Andererseits ist sie mit 1000 €/a Erhöhung auf nun 35.000 €/a für sozialpädagogische Fachkräfte aus unserer Sicht zu gering. Damit wird die sozialpädagogische Arbeit nicht ausreichend gewürdigt. Allerdings soll die Richtlinie nur ein Jahr gelten und für 2019 neu erarbeitet werden.
Im Sonder-JHA am 25.4.2017 wurden Beschlüsse zur Schulsozialarbeit gefasst. Die Koalition in Sachsen hat einen Schnellschuss vollbracht, indem Fördergelder für die Schulsozialarbeit ab August 2017 vom Land bereit gestellt werden. Damit können die Projekte weiter geführt werden, die auf Grund von anderen auslaufenden Programmen hätten beendet werden müssen. Allerdings stehen die Gelder nur für 2017 zur Verfügung. Was mit den Projekten ab 1.1.2018 bis Juli 2018 passiert, ist völlig offen. Die Gelder für 2017 sind mehr als ausreichend. Wir wurden darüber informiert, dass zu den bestehenden 13 Anträgen noch 6 Neuanträge gestellt wurden. Damit könnten 72% der Mittel ausgeschöpft werden. Aber eine Übertragung der Restmittel in 2018 darf nicht erfolgen.
Mit dem neuen Schulgesetz soll die Schulsozialarbeit ab dem 1.8.2018 neu geregelt werden. Aber was ist bis dahin? Zurzeit gibt es dafür keine Lösung.
Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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