Der Sozialausschuss des Kreistages fand bereits am 12. November 2015 statt und hatte insgesamt sieben Tagesordnungspunkte. Neben Mitteilungsvorlagen zur Anpassung der Sportförderrichtlinie, den Angeboten der Suchtberatung und der Suchtprävention, der Berichterstattung über die Arbeit der mobilen Drogenfachkraft und das koordinierte Quartiermanagement im ländlichen Raum wurde eine Berichterstattung des Jobcenters entgegen genommen.
Als Beschluss Vorlage lag eine Änderung der Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe in Form der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes - vor. Da diese unter dem Strich eine, wenn auch nur geringe, Verbesserung für die Menschen bedeutet, wurde diese einstimmig beschlossen.
Des weiteren wurde schriftlich mitgeteilt, dass das OVG Bautzen die Beschwerde des Landkreises Meißen betreffs Gymnasialstandort zurück gewiesen hat. Wörtlich heißt es u.a.: "Es ist nunmehr zu erwarten, dass das sächsische Staatsministerium für Kultus innerhalb kürzester Zeit den Beschluss der Stadt Wilsdruff zur Errichtung eines Gymnasium bestätigt...."
Harald Kühne
Kategorien: Sozialausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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