Die Mitglieder des Technischen Ausschuss werden regelmäßig über Aufgaben und Zuständigkeiten der zum Dezernat III gehörenden Ämter informiert. In dieser Sitzung wurden folgende Mitteilungsvorlagen ausgereicht:
Durchführung eines gemeinschaftlichen Vorhabens mit der Stadt Gröditz. Vorgestellt wurde der 4. Entwurf einer Ortsdurchfahrtenvereinbarung. Umfangreiche Anpassungen der ODV ergaben sich u.a. aus den Abstimmungen mit der Oberen Flurneuordnungsbehörde, da der für den Straßenbau notwendige Grunderwerb über das Flurbereinigungsverfahren "Ländliche Neuordnung Nauwalde" abgewickelt werden kann.
10. K8531 Ersatzneubau Durchlass über den Weßnitzbach bei Weßnitz
Die Verwaltung wird laut Beschlussvorschlag ermächtigt, das Vorhaben planerisch zu beginnen und dazu eine Vereinbarung mit der Stadt Großenhain zur Durchführung, Kostentragung und Finanzierung abzuschließen. Das Vorhaben wird im Haushalt 2016/17 eingeplant, soweit die Mittel dafür zur Verfügung stehen
11. Vergabe der Bauleistungen für das Vorhaben K 8073 bei Löthain von B 101 bis K 8073 alt
Um eine zügige Umsetzung der Vorplanung zu garantieren, wird die Verwaltung zur Vergabe der Bauleistung ermächtigt. Der Technische Ausschuss ist über das Ergebnis zu unterrichten.
12. Mitteilungsvorlage, die Eisenbahnüberführung an der Straße "Zur Waage" - K 8514 Ortslage Treugeböhla bis zur B 101 betreffend.
Die DB Netz AG beabsichtigt den Neubau der EÜ im Zuge der K8514 und bittet den Landkreis als Straßenbaulastträger um verbindliche Mitteilungen der lichten Höhen und Weiten des Straßenweges.
Der Straßenabschnitt ist dem nachgeordneten Kreisstraßennetz zugeordnet und hat gemäß Straßenkonzeption 2012 keine Verkehrsbedeutung. Deshalb ist er in die entsprechende Straßenklasse abzustufen, so die Mitteilungsvorlage.
Wiederspruch kam aus den Reihen der CDU. Man sollte doch die Landwirte befragen, ob der jetzige Zustand von weniger als 4 Meter lichte Höhe und Weite von knapp 7 Meter den Anforderungen der Feldtechnik genügen.
13. Mitteilungsvorlage, Informationen zum Ablauf des Regionalplanverfahrens
Am 08. Juli trifft die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes die Entscheidung über die Freigabe des Vorentwurfes und damit die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem Kreistag vorgelegt werden.
Kategorien: Technischer Ausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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