01. March 2015
Technischer Ausschuss am 24.02.2015
Nach der Eröffnung durch den Beigeordneten Zimmermann ging es um folgende Themen:
- Berichterstattung zum erreichten Arbeitsstand der Bauvorhaben an Kreisstraßen
Die in Anlage beigefügte Übersicht enthält 47 Bauvorhaben. In 26 Fällen handelt es sich um gemeinschaftliche Bauvorhaben mit kostenbeteiligten kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Bis 30.06.2015 können noch Anträge für Hochwassermaßnahmen gestellt werden, deshalb hat diese Aufgabe Priorität für das Kreisstraßenbauamt.
Zur K8071 Seebschützer Weg in Ortslage Zehren ist folgendes zu lesen:
Vorplanung abgeschlossen, gemäß Empfehlung des Techn. Ausschuss vom 03.09.2013 Fortführung der Variante "Bachumverlegung". Vorabstimmung mit der Landesdirektion Sachsen ist erfolgt. Bachumverlegung ist Bestandteil des sogenannten Starkregenprogrammes 2014, d. h. Fortführung in Abhängigkeit der Gemeinde. Da hat die Natur mal wieder bei einer Entscheidung nachgeholfen! - K 8578 / K 8579 Ausbau der Ortsdurchfahrt Nauwalde
Durchführung eines gemeinschaftlichen Vorhabens mit der Stadt Gröditz
Im März 2014 hat die Verwaltung den TA über die Möglichkeit einer sinnvollen Verknüpfung der von der Stadt Gröditz beabsichtigten Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation in Nauwalde mit dem Ausbau der Kreisstraßen 8578 und 8579 in der Ortsdurchfahrt informiert.
In der mittelfristigen Planung des Landkreises war ein Straßenbau in Nauwalde bisher nicht vorgesehen und nur durch die verbesserte Finanzausstattung der Landkreise wird dieser jetzt möglich.
Mit Beschluss des TA vom 03.06.2014 wurde die Durchführung des gemeinschaftlichen Vorhabens unter Federführung der Stadt Gröditz beschlossen. Im jetzigen Beschluss gab der TA seine Zustimmung zum Abschluss einer Ortsdurchfahrtenvereinbarung zwischen den Vertragspartnern. - Betreff: Radweg entlang S 83 Meißen bis Garsebach: Vereinbarung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Die S83 ist derzeit im Planfeststellungsverfahren. Für den Ausbau der Staatsstraße wurde aufgrund der geringen Verkehrsstärke auf die Anlage eines Radweges verzichtet. Landkreis und Kommunen fordern diesen, weil die Verbindung zwischen Garsebach und Meißen für den Schülerradverkehr und den touristischen Radverkehr von erheblicher Bedeutung ist. Die Finanzierung der Leistung erfolgt einschließlich der Planungsleistung zu 100 % zzgl. 10 % für Verwaltungsaufwand durch den Freistaat.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Errichtung eines Radweges entlang der S 83 im Abschnitt Meißen bis Garsebach eine Vereinbarung über die Planung, den Bau und die Unterhaltung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Regelungen zur Planung, Herstellung des Baurechts, Ausschreibung und Vergabe, Bauausführung und - überwachung, sowie Unterhaltung mit der Gemeinde Klipphausen als federführende Gemeinde zu erarbeiten und dem TA zur Bestätigung vorzulegen.
Als Mitteilungsvorlagen wurden Informationen zu - Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Forst und Kreisentwicklung und kurze Darstellung der aktuellen Situation
Im Zusammenhang mit der neuen Regelung zum Mindestlohn und der "Rente mit 63" ist die weitere Finanzierung der laufenden Verträge mit den Verkehrsunternehmen zu prüfen. - Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Kreisbauamtes und kurze Darstellung der aktuellen Situation
In der Zuständigkeit des Landratsamts Meißen als untere Denkmalschutzbehörde sind 6.556 Kulturdenkmale erfasst (Stand März 2014). Im gleichen Jahr konnten mittels dem Landkreis zur Verfügung gestellten Haushaltmitteln 26 der beantragten 43 Einzelmaßnahmen bezuschusst werden - Unterrichtung über die Information der Sorgeberechtigten über das Antragsverfahren zur Schülerbeförderung im Landkreis Meißen
Durch die 3. Änderung der Satzung war eine verstärkte Information der Sorgeberechtigten notwendig und durch den TA gefordert worden. - Anfragen und Informationen
Information der Verwaltung: Trotz weniger Schneeflocken in diesem Winter wurden 2 Tonnen Salz auf den Straßen des Landkreises verstreut.
Anfrage Kreisrätin Gorek: Bitte um Information zur laut Wirtschaftsplan 2015 der WRM GmbH geplanten Umlageerhöhung. Darüber muss erst die Gesellschafterversammlung entscheiden, so die Antwort von KR Neupold.
Nichtöffentlicher Teil
- Beratung zum gemeinsamen Antrag der Fraktion DIE LINKE. und SPD zur Hochwasservorsorge
- Beratung der Nachtragssatzung des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2015
Kategorien: Technischer Ausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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