Im öffentlichen Teil ging es wie immer zunächst um den erreichten Stand der Bauvorhaben an Kreisstraßen. Nach wie vor sind drei Maßnahmen im Bau.
Um doch noch etwas mehr zu ermöglichen, werden jährlich Gelder nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom Land Sachsen vergeben. Im Jahr 2017 beträgt die Zuwendungshöhe 1.986.180,28 Euro. Bei einem 90%igen Fördersatz können somit Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Kostenumfang von 2.206.866,98 Euro durchgeführt werden. Auch dieses Geld reicht nicht, um im erforderlichen Maße die Straßen und technischen Bauwerke des Landkreises zu pflegen und zu erneuern.
Grundlage für die Aufstellung des Maßnahmeplanes 2018 waren der Schadenerfassungsstand, die Ergebnisse von zurückliegenden Brückenprüfungen und Baumaßnahmen aus der Liste 2017, die infolge des Ausschöpfungsgrades des Fördermittelbudgets 2017 nicht mehr zur Umsetzung kommen werden.
K 8071 - Böschungssicherung und Erneuerung Seebschützer Weg in der Ortslage Zehren
Diese Thematik beschäftigt den Technischen Ausschuss seit Juli 2013 und soll nun endlich gelöst werden. Der Ausbau der Straße in einer Breite von 3,5 m Fahrbahn und 1,5 m Fußweg mit Bachverlegung ist die günstigste Variante, zugleich ökologisch und hochwassersicher. Dazu müssen die Anlieger ihre Grundstücke öffnen!
Am 18.09.2017 findet die Gemeinderatsitzung zu diesem Thema statt, wo beide Varianten vorgestellt werden. Mehrere Abstimmungen mit diversen Behörden fanden bereits statt. Die Ergebnisse des Abstimmungsprozesses werden gegenwärtig im Auftrag des Landkreises durch ein externes Planungsbüro gebündelt. Diese Unterlage wird dem Technischen Ausschuss zur Sitzung am 14. November zur Entscheidung vorgelegt.
Straßenbegleitende Radwege an Kreisstraßen
Künftige Förderungen kommunaler Radwege an Gemeinde- und Kreisstraßen sind an eine Kreisradverkehrskonzeption gebunden. So etwas haben wir bis jetzt nicht. Deshalb soll im Jahr 2018 eine einheitliche Planung erarbeitet werden, die bis September 2019 zur Beschlussfähigkeit geführt wird. Bis dahin bleibt es bei dem Vorsatz jedes Jahr einen Radwegabschnitt zu realisieren. Die planerische Vorbereitung und Aufnahme in die Haushaltsplanung 2019 ff übernimmt der TA.
Derzeit werden Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) beantragt.
Bericht zum Stand des Vollzuges des Verkehrs- und Investitionsvertrages Straßenbahn Linie 4
Durch den Vertrag mit einer Laufzeit von Januar 2011 bis November 2021 wurden Verkehrsleistungen bestellt und eine Förderung notwendiger Investitionen zur Erneuerung und dem Ausbau der Straßeninfrastruktur auf den Gebieten der Städte Radebeul und Coswig sowie der Gemeinde Weinböhla zugesichert. Für den investiven Teil zur Verbesserung der Infrastruktur gibt es eine in drei Prioritätsstufen eingeteilte Maßnahmeliste, an deren Finanzierung sich alle Vertragspartner der Aufgabenträgerseite anteilig beteiligen.
Bis 2015 sollten die Investitionen in die desolate Infrastruktur abgeschlossen sein, damit der erhöhte Betriebsaufwand durch Langsamfahrt und lange Umlaufzeiten ein Ende hat.
Aufgrund der dann erreichten Einsparungen durch die Beschleunigung auf erneuerter Trasse sollen die Betriebskosten signifikant sinken.
Besonders die für den Fahrbetrieb wichtigen Maßnahmen zur Erneuerung der Gleistrasse konnten nicht wie geplant realisiert werden.
Ursachen für die Verzögerung sind aufwändige und damit lange Planungszeiträume, insbesondere aber die erheblich verzögerte Ausreichung der Planfeststellungsbescheide (bis über drei Jahre Wartezeit).
Damit die Straßenbahn überhaupt fahren kann, wurden Sofortinvestitionen notwendig. Diese sind nicht förderfähig und verzehren einen Teil der investiven Zuschüsse.
Insgesamt beträgt die Unterdeckung der Betriebskosten von 2011 bis 2016 bereits 491.000 €. Gegenüber der Vorkalkulation beträgt die Differenz derzeit 316.000 €.
Vor einigen Jahren wurde ein die Betriebssicherheit gefährdender Zustand der Stromversorgung zwischen Radebeul-West und Weinböhla festgestellt. Da auch hier die nötige Planfeststellung zum Baurecht fehlt, konnte diese Maßnahme bislang nur vorbereitet werden und soll nun 2018 realisiert werden, Bau der Strommasten dann 2019/20.
Fazit: Ein Großteil der Investitionsmittel ist aufgebraucht, neue Investitionen gibt es nur mit neuem Vertrag. Die Umverteilung der Mittel ist nötig, deshalb könnte 2019 bereits ein neuer Vertrag beschlossen werden. Die Dresdner Verkehrsbetriebe wurden gebeten, bis zum Jahresende eine erste Angebotskalkulation vorzulegen.
Für unsere Fraktion habe ich das Interesse am Erhalt der Linie 4 zugesichert.
Letzter Punkt im öffentlichen Teil war die Mitteilung über die Vergabe des Auftrages für das Vorhaben "Beschaffung von Funkmeldeempfängern für die Feuerwehren des Landkreises Meißen" an eine Firma in Großdubrau.
Dagmar Gorek
Kategorien: Technischer Ausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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