Aus dem Verwaltungsausschuss am 07.03.2013
Im letzten Verwaltungsausschuss ging es zum Teil kontrovers zu. An einer Stelle spitzte sich die Situation derart zu, dass den Kreisräten verdeutlicht wurde, dass eine Beschlussvorlage der Landkreisverwaltung vor möglichen Änderungsvorschläge oder - wünschen der Kreisräte "sicher" wäre. Dabei wird völlig verkannt, dass die Landkreisverwaltung die Beschlussvorlagen inhaltlich vorzubereiten hat und Zuarbeiten vorzulegen hat, die die Kreisräte in der Lage einer Entscheidungsfindung versetzen sollen. Reichen eben die Zuarbeiten nicht aus bzw. sind sie der Natur, dass die Kreisräte dem nicht folgen können, sind diese zur weiteren Bearbeitung zurückzuverweisen bzw. werden die Beschlussanträge in geänderter Form beschlossen. Der Souverän ist der Kreistag.
In diesem Sinne haben die Kreisräte der vorgelegten Zweiten Änderung der Hauptsatzung nicht zugestimmt bzw. einem Beschluss ihre Empfehlung nicht geben wollen, dass diese zurückgenommen wurde.
Weiterhin wurde über eine Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportanlage des Landkreises Meißen beraten. Infolge umfangreicher Fragestellungen und unzureichender Beantwortung seitens des Mitarbeiters des Landkreises wurde dieser Beschlussantrag ebenfalls zurückgestellt.
Unser Nein zum Haushalt 2013 sehen wir mit der Mitteilungsvorlage 13/5/0934 bestätigt. Der mehrheitlich beschlossene Haushalt 2013 sichert keine dauerhafte Liquidität, dass "mit Inkrafttreten des Haushaltes eine Haushaltsperre von 20 Prozent für Aufwendungen/ Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Geschäftsaufwendungen/ - auszahlungen der Budgets verfügt wurde". Ausgenommen sind die Produkte wie Rettung - Kassenkassen, Feuerwehrtechnisches Zentrum, Fleischhygiene, Verwaltungsleistungen SGB II, Kreis-, Bundes-, Staatsstraße einschließlich Winterdienst.
In einer Sitzung unserer Kreistagsfraktion zum Haushalt des Landkreises und seine Entwicklung wird die Fraktion am 8. April mit der Kämmerin des Kreises Frau Putz beraten.
Kategorien: Verwaltungsausschuss
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