Themenkreis KdU in die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung aufnehmen!
Die Medieninformationen zum Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 18.Februar 2014 bekräftigen unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses vom Juli 2012 zu den KdU-Richtwerten. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder auf vielschichtige Probleme hingewiesen und auch dazu informiert. Wie zu lesen ist, sieht die Kreisverwaltung keinen aktuellen Handlungsbedarf und geht von Einzelfällen aus. Aber kann man das so stehen lassen in Anbetracht der Tatsache, dass fast 40% der Betroffenen Zuzahlungen zu den durch das Jobcenter übernommenen KdU-Zahlungen tätigen müssen?
Deshalb haben wir einen Antrag an den Landrat gerichtet, diese komplexe Thematik in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 27.3. aufzunehmen.
Auch beim Wohnen geht es um Menschenrecht und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Im Interesse der Betroffenen ist zügiges Handeln das Gebot der Stunde.
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Fraktionsarbeit
Sehr geehrte Frau Heym danke für Ihre schnelle aber leider auch etwas entäuschende Reaktion. Hier hatte ich mehr erwartet.
Gerne treten wir mit Ihnen in Kontakt zumal wir im gleichen politischen Spektrum tätig sind.
Im Gegensatz zu Ihnen haben wir es aber vorgezogen heute ein praktische Hilfe und die Zusischerung zur Unterstützung für Hilfesuchende ins Netzt zu setzen.
Sie können die gerne hier nachlesen: http://elo-forum.info/news/index.php/News/53-Landkreis-Mei%C3%9Fen-%E2%80%93-Rechtswidrige-Deckelung[..] solche Unterstüzung hätte ich mir auch von der Linken erhofft denn die Vorgehensweise des Landkreise unter vollkommener Ignioranz der Urtiele weiterhin nur Wohnungen zu bewilligen die in der willkürlichen Angemessenheit von Analyse & Konzepte liegen ist schlicht rechtswidrig.
Auch das soviele einen Teil Ihres Regelsatzes zur Miete hinzuzahlen. Da die Linke hier nicht reagiert und in der Öffentlichkeit in die Offensive geht sollten das andere tun und wir machen dazu den ersten Schritt.
Dies nicht zuletzt weil 2 der Urteile auf uns zurück gehen.
Mir persönlich geht es um die aktive Hilfe und da könnte Ihre Partie wirklich mehr machen als das aktuell der Fall ist.
Das ist keine generelle Kritik an "Der linken" aber doch auch punktulle Kritik muss sein. Gerne trete ich mit Ihnen in Kontakt und evtl. ergibt sich eine Möglichkeit wie man gmeinsam Betroffenen helfen kann.
Meine E-Mail haben Sie und es steht Ihen frei mich zu kontaktieren.
Fragen der Sicherung der Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem SGBII widmen wir als Fraktion unsere besondere Aufmerksamkeit. Vergleichen Sie bitte bspw. das Protokoll der Kreistagssitzung vom 27.03.2014 (nachzulesen im Ratsinformationssystem). Unstrittig ist auch, dass es wiederholt Kritik am Leistungsumfang gab und manches der rechtlichen Überprüfung nicht Stand gehalten hat. Mit ihrer pauschalen Aussage helfen Sie uns in unseren Bemühungen wenig.
Die von Ihnen genannten Urteile der Sozialgerichte sind uns bekannt und sind u.a. Grundlage für unser Agieren in der Region. Wir sind sehr daran interessiert mit Ihnen dazu ins Gespräch zu kommen und an konkreten Sachverhalten Veränderungen anzustreben.
Was ist hier bisher passiert ?
Der Landkreis spart noch immer rechtswidrig bei denen die drauf zahlen und lehnt Neuanmietungen die über der Verwaltungsrichtlinie liegen ab.
Das ganze obwohl es bisher nun insegesmat 4 Urteile von 3 Kammern aus Dresden gibt.
S 3 AS 4534/11 v. 20.01.2014
S 38 AS 3442/13 v. 18.02.2014
S 43 AS 2298/14 ER v. 23.04.2014
S 43 AS 5294(14 ER v. 01.10.2014
Mehr darüber kann man auch hier lesen:
http://elo-forum.info/index.php/Thread/5346-KDU-schl%C3%BCssiges-Konzept-von-Analyse-Konzept[..]