19. Sitzung des Kreistages am 22.03.2018 - Redebeiträge
Wortmeldungen zu den Beschlussvorlagen 17/6/0662 (Taxitarifverordnung) und 18/6/0684 (Ergänzung Stellenplan Musikschule). Die darin formulierten Anträge wurden durch die Mehrheit des Kreistages mitgetragen.
Drucksache: 17/6/0662 (Taxitarifverordnung)
Unsere Fraktion trägt die vierte Veränderung der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Behördenendgelde und -bedingungen für Taxen mit. Sie ist schlüssig und unterstreicht den notwendigen Handlungsbedarf.
Trotzdem beschäftigt uns ein Problem. Es ist richtig, dass nur rund ein Viertel der Kundschaft (26,6 Prozent) von der Tariferhöhung unmittelbar betroffen ist.
Wir sind der Auffassung, dass diese 26,6 Prozent, aber näher beleuchtet werden müssen. Aus unserer Erfahrung sind die darin enthaltenen 16,1 Prozent der Kunden sogenannte einheimische Privatpersonen.
Betrachtet man das eigene Wohnumfeld, stellt man fest, dass viele ältere und kranke Bürger auf Grund ihrer eingeschränkten Mobilität auf Taxen zurückgreifen müssen, um z.B. Arztbesuche, Behördenkontakte, aber auch wichtige persönliche / soziale Kontakte wahrzunehmen. Diese Bevölkerungsgruppe ist nicht unbedingt die finanziell gut situierte. Für sie kann sich die Tariferhöhung doch beträchtlich auswirken und zu Abstrichen führen.
Deshalb haben wir versucht Erfahrungen zu sammeln, wie anderen Orts mit dieser Herausforderung umgegangen wird. Dabei sind wir auf das Wort „Seniorentaxi“ gestoßen und haben versucht uns dazu etwas schlauer zu machen.
Das Ziel der Seniorentaxis ist, die Mobilität im Alter und bei Behinderung zu erhalten. Interessante Erfahrungen vermittelt dazu u.a. die Gemeinde Hachenburg, aber auch der Landkreis Schaumburg, um nur zwei Beispiele zu nennen. Nutzungsberechtigt sind Personen ab 65 Jahren und ohne Altersbeschränkung die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung ab 50 Prozent eingetragen haben. Auf Antrag erhalten die Bürger eine Berechtigungskarte, die einen Bonus zum Taxitarif ermöglicht.
Wir sehen darin einen Weg, diese betroffene Gruppe zu entlasten und schlagen vor und beantragen im Rahmen der Haushaltsdiskussionen die vorhandenen vielfältigen Erfahrungen auf diesem Gebiet gründlich zu analysieren und ihre Umsetzung entsprechend unseren regionalen Bedingungen zu prüfen und möglichst für unseren Landkreis zu übernehmen.
Wer im Internet das Stichwort Seniorentaxi eingibt, wird überrascht sein, wie viele an der Thematik arbeiten. Es lohnt sich zur weiteren Entwicklung einer bürgerfreundlichen Mobilität auch für uns.
Drs.Nr: 18/6/0684 (Ergänzung Stellenplan Musikschule)
Wir unterstützen die vorgeschlagene Erweiterung des Stellenplans um 10 Vollzeitstellen.
Für uns ist das eine wesentliche Voraussetzung, die erreichte hohe Qualität der Arbeit unserer MS zu stabilisieren und erfolgreich weiter zu führen und wie in der Zweckvereinbarung des LK mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden formuliert „auch im ländlichen Raum das Unterrichtsprofil der MS möglichst vollständig anzubieten“.
Das entspricht auch unserem Verständnis von sozialer Teilhabe und Chancengleichheit.
Deshalb haben wir aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus aber auch Sorgen. Das betrifft besonders den Punkt 4 des Beschlussvorschlages.
In Anwendung des § 5(2) der Zweckvereinbarung soll ab 2019 der Kostenanteil der Gemeinden von derzeit 94€ pro Jahr je Musikschüler auf 105,60€ erhöht werden. Dagegen ist auch aus unserer Sicht nichts zu sagen.
Aber erinnern wir uns an die Situation „ Käbschütztal“.
Wir sind deshalb der Meinung, dass wir ähnlich der Beschlussfassung des KT (23-3.17) zum Breitbandausbau hinsichtlich kreisangehöriger Gemeinden in der Haushaltssicherung verfahren sollten.
Wir beantragen, dass Punkt 4 folgende Ergänzung erfährt:
.....Kreisangehörige Gemeinden in Haushaltssicherung werden dabei durch die Wahrnehmung der gesetzlichen Ausgleichsfunktion des Kreises entsprechend §2 der Sächsischen Landkreisordnung unterstützt.
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte
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