26. July 2012 Bärbel Heym

Brief der Fraktionsvorsitzenden Bärbel Heym an Landrat Herrn Steinbach

Sehr geehrter Herr Steinbach,

aus aktuellem Anlass wende ich mich, trotz Sommerpause, mit folgenden Problemen an Sie:

  1. Nach unserer Information wurde am 10.07.2012 die ÖPNVFinVO beschlossen und an die Zweckverbände zur Anhörung freigegeben. Das ist für uns mehr als verwunderlich. Nach unserer Kenntnis soll die Revision der bisherigen Regionalisierungsmittel erst 2014 erfolgen.
    Wie kann dann eine derartige Finanzierungsverordnung für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen werden?
    Nach unserem Verständnis steht 2014 überhaupt erst fest, wie viel Regionalisierungsmittel Sachsen vom Bund ab 2015 erhalten wird. Nachdem im Doppelhaushalt 2011/2012 erhebliche Einschnitte durch das Land Sachsen vorgenommen worden, bleibt zu befürchten, dass nach der Revision bedeutend weniger Geld vom Bund für das Land bereitgestellt wird. Zudem entsteht für uns der Eindruck, dass mit der ÖPNVFinVO auch Änderungen in der Betrachtung des ÖPNV deutlich werden. Das betrifft im Besonderen den Schienenpersonennahverkehr. Wir bitten Sie deshalb dringend, die Erörterung der damit verbunden Fragen nicht allein dem Zweckverband VVO zu überlassen. Wir halten es für nötig, dass mindestens die Ausschüsse, wünschenswert wäre auch der Kreistag, sich mit diesem Sachverhalt befasst. Wir haben Sorge, dass diese Problematik weiter zu Ungunsten des ländlichen Raumes wirken wird.
  2. Am 21.06.2012 hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushaltes 2013 beschlossen. Nach unserer Information wird es wieder erhebliche Abstriche bzgl. der Eingliederungsmittel für SGB-II-"Leistungen für Eingliederung in Arbeit" geben, ca. - 12,3% (465 Mio. €). Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) hat auf dieser Datengrundlage die vorläufigen Berechnungen für die Jobcenter erarbeitet. Nach dieser Darstellung (die vorjährige Berechnung hat sich im Kreis Meißen bestätigt) hat das für unser Jobcenter zur Folge, dass wir trotz der erheblichen Kürzungen im Doppelhaushalt im Vergleich zu 2012 nochmals ein Absinken der Eingliederungsmittel von - 15% beachten müssten. Das würde eine Veränderungsrate 2010 - 2013 von - 53,6 % bedeuten. Für uns ist nicht mehr akzeptabel, derartige Entscheidungen der Bundesregierung hinzunehmen. Sie widersprechen den durchaus in unserer Region vorhandenen  positiven Ansätzen  im Eingliederungsbereich des SGB-II.
    Wir sind der Meinung, dass Sie, gemeinsam mit dem Kreistag, den Widerstand organisieren und im Sinne der Verantwortung der kommunalen Familie Sachsen auch im Städte- und Gemeindetag in dieser Richtung wirken. Unsere Unterstützung ist Ihnen sicher.
  3. Zweifellos ist uns die angespannte Lage des Kreishaushaltes bewusst. Trotzdem hat uns die Veröffentlichung der Sächsischen Zeitung vom 25.07.2012 zu dem Haushaltsloch 2013 und den damit verbundenen Wirkungen auf die Kreisumlage überrascht.
    Wir halten es nicht für gut, dass Kreisräte diese Informationen aus der Presse zuerst erhalten. Deshalb bitten wir kurzfristig um Aufklärung der damit verbundenen Zusammenhänge. Bei aller Wichtigkeit der von Ihnen anberaumten Gespräche mit den Bürgermeistern vernachlässigen Sie bitte nicht die Rolle des Kreistages.

Werter Herr Steinbach, wie Sie sehen lassen uns die aktuellen Probleme auch in der Sommerpause nicht los. Wir sind der Überzeugung, dass die Informationsbeziehungen zwischen Landratsamt und Kreistag keine 10-wöchige Ruhephase verkraften.

Mit den besten Wünschen für einige erholsame Sommertage verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Bärbel Heym
Fraktionsvorsitzende

Brief

Antwort des Landrats auf diesen Brief vom  29.08.2012

Kategorien: Standpunkte

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