Zur Problematik der Lernmittelfreiheit - Beschluss des OVG vom 17.04.2012
Sehr geehrter Herr Steinbach,
nachdem der Antrag unserer Fraktion im Kreistag am 01.10.2009 zur Problematik Lernmittelfreiheit keinen Erfolg hatte, hat nun endlich das sächsische Oberverwaltungsgericht am 17.04.2012 (AZ.: 2 A 520/11; 5K 1790/08) im Interesse der Schüler und Eltern entschieden und damit zugleich einen bedeutsamen Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung geleistet.
Wir fordern Sie auf, auf der Grundlage dieses Urteils unverzüglich die erforderlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig für das neue Schuljahr 2012/2013 alle für den lehrplanmäßigen Unterricht erforderlichen Lernmittel, insbesondere alle "Druckwerke für die Hand des Schülers, die dazu dienen, den Lehrplan eines Faches schulartbezogen in Zielen und Inhalten zu erfüllen", unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Wir erwarten, dass Sie sich nicht der laxen Auslegung des Urteils des Kultusministeriums anschließen, sondern im Sinne des Urteils verantwortungsbewusst handeln.
Wir bitten Sie eindringlich, im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen sächsischen Kommunen gegenüber der Staatsregierung auf der Grundlage des Artikels 85 Abs. 2 SäschsVerf zu wirken, dass den Schulträgern nach § 23 Abs. 1, 2 SchuIG unverzüglich die durch das Urteil bedingten finanziellen Mehraufwendungen ersetzt bzw. erstattet werden.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie sich in den kommunalen Spitzenverbänden für eine angemessene Aufstockung der zweckgebundenen Mittel zur langfristigen Finanzierung der aus dem Urteil resultierenden Mehrausgaben einsetzen und diese in den Verhandlungsrunden zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Heym
Fraktionsvorsitzende
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