Bund muss sich angemessen an den Kosten für Unterkunft und Heizung für ALG-II-Beziehende beteiligen
Am 29.10.2009 brachte die Landkreisverwaltung Meißen den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 zur Beratung durch den Kreistag ein. Die vorliegenden Dokumente verweisen auf die Schwierigkeiten der Sicherung eines ausgeglichenen Haushaltes in der Zukunft.
Zur Absicht der Bundesregierung, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) von durchschnittlich 25,4% auf durchschnittlich 23% abzusenken, erklärt die Kreistagsfraktion Die Linke Meißen:
Die Entscheidung des Bundeskabinetts halten wir für nicht akzeptabel . Sie muss korrigiert werden! Erneut werden die Kosten für eine verfehlte Sozialpolitik der Bundesregierung auf die Kommunen abgewälzt.
Für den Landkreis Meißen bedeutet diese Absenkung eine Mehrbelastung von 1,2 Mio. Euro und das angesichts der Tatsache das sich im Bereich der Jugend-und Sozialhilfe eine Ausgabenentwicklung von 3,984 Mio. EUR gegenüber 2009 festzustellen ist bzw. die Umlage an den kommunalen Versorgungsverband Sachsen um weitere 2,4 Mio. EUR ansteigt.
Wir fordern - mit einem Antrag an den Kreistag Meißen -die Bundesregierung auf, diese Entscheidung zurückzunehmen. Der Bund muss sich entsprechend der realen Kosten an der Finanzierung der KdU beteiligen. Wir erwarten, dass der Bund der Forderung des Landkreistages nachkommt, 35,9 % der tatsächlichen Ausgaben zu tragen. Nur das würde zu der durch den Bund versprochenen Entlastung der Kommunen von 2,5 Mrd. Euro führen.
Bärbel Heym
Fraktionsvorsitzende
Kategorien: Standpunkte
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