11. October 2012 Bärbel Heym

Kreistagssitzung am 11.10.2012

Standpunkt Bärbel Heyms zum Haushalt 2013

Werter Herr Steinbach!
Werte Kreisräte!

Für uns gestaltete sich die Beratung der vorliegenden Haushaltsdokumente schwierig. Einerseits begründet in der noch fehlenden Erfahrung im Umgang mit der Doppik ( deren Sinnhaftigkeit hinsichtlich des enormen Kraftaufwandes und der fragwürdigen , zu erwartenden fiskalischen Effekte sich uns nicht erschließt )aber gleichzeitig für ehrenamtliche Mandatsträger die Lesbarkeit  der Dokumente beträchtlich erschwert. Zum Anderen der zwar begründete, aber trotzdem vorhandene Fakt, dass die Unterlagen in der Gesamtheit nicht vollständig sind. Auch der zeitliche Druck darf nicht unerwähnt bleiben.

Die Beratungen in den Ausschüssen und in der Fraktion bestätigen zweifellos die umsichtige und komplexe Arbeit der Verwaltung, die wir ausdrücklich respektvoll anerkennen.

Und dennoch stellt sich für uns die grundlegende Frage:

Sind wir mit dem vorgelegten HH in der Lage, neben den Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten auch alle maßgeblichen freiwilligen Verwaltungsaufgaben zuverlässig zu erfüllen? Da haben wir erhebliche Zweifel.

Der HH - Entwurf zeigt eine leichte Erhöhung der Einnahmen durch Schlüsselzuweisung und Entlastung der  Grundsicherung von rd. 4 Mio €, aber ausgabenseitig ist festzustellen, dass nahezu alle kommunalrelevanten sozialen Leistungsbereiche beträchtlich ansteigen, rd. 8 Mio €.

Das führt zwangsweise zu strukturellen Defiziten, die aus eigener Kraft nicht zu beheben sind.

Wie bereits in der Vergangenheit geben Bund und Land den Druck, der auf ihnen Lastet, nach unten, an die kommunale Ebene weiter.

Wir sind nicht mehr bereit, weiter als Erfüllungsgehilfe einer solchen Politik zu wirken und dabei die Lasten einer verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik auf die Bürgerinnen und Bürger abzuladen.

Wir fordern deshalb, dieses Missverhältnis zwischen kommunalen Aufgaben und Ausgaben und den Einnahmen zu beheben. Insbesondere betrifft das die Erhöhung des Finanzierungsanteils von Bund und Land zu den steigenden Sozialaufwendungen.

Dazu ist das gemeinsame Wirken der kommunalen Familie dringend erforderlich. Und nicht das Abducken und Ausweichen auf den Nebenschauplatz Kreisumlage. Dem haben sie sich, werte Kollegen Bürgermeister, bisher nicht ausreichend gestellt.

Diese Forderung ist keine Spinnerei der Linken, sie ist begründet im Artikel 28 des GG der BRD und Artikel 87 der Sächsischen Verfassung. Sie formen die zu den zentralen Staatsgrundsätzen gehöhrende kommunale Selbstverwaltung aus, indem Bund und Freistaat den Kommunen als Träger der Selbstverwaltung eine angemessene Finanzierung garantiert.

Fazit:

Wir tragen diesen HH, wie der Herr Landrat schon im Vorfeld richtig annahm, nicht mit.

Kategorien: Standpunkte

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