Redebeitrag Bärbel Heyms zum Haushalt 2013 - Kreistagssitzung am 13.12.2012
Werter Herr Landrat, werte Damen und Herren Kreisräte!
Für uns ist unstrittig, dass die Erarbeitung des ersten doppischen Haushalts des Landkreises für die Landkreisverwaltung, besonders die Kämmerei, eine enorme Herausforderung war, die wir anerkennen.
Für uns ehrenamtliche Kreisräte aber auch. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie sie, Herr Landrat, mit dem Kreistag bei dieser wichtigen Thematik umgegangen sind. Unsere Aufforderungen aus dem Ältestenrat, eine zweite Lesung durchzuführen haben sie ignoriert und uns statt dessen am 11.10. einen überarbeiteten Beschlussentwurf vorgelegt, den keiner der Kreisräte so kurzfristig erfassen konnte.
Für uns war das ein Affront, eine Einschränkung unserer demokratischen Mitwirkungsrechte und das darf sich nie wiederholen. Deshalb beantragen wir eine Präzisierung der Geschäftsordnung des Kreistages. Im 2. Abschnitt,§4,Abschnitt 1 beantragen wir nach dem ersten Satz: Dabei ist zu gewährleisten, dass Grundsatzdokumente, wie z.B. die Haushaltssatzung, in zweimaliger Lesung öffentlich beraten werden. Wir wollen es damit nicht nur ihrem Ermessen überlassen, wie gründlich die Kreisräte eine Beschlussfassung vorbereiten.
Heute nun liegt erneut der Beschlussentwurf vor und nach wie vor steht der Fakt: Die Belastung des Haushaltes liegt unverändert bei 6 Mio €, die der Kreis nicht schultern kann. D.h. mit dem Inkrafttreten des Haushaltes müssen bereits die ersten Haushaltssperren gesetzt werden. Kann das akzeptabel sein? Für uns nicht! Wir sind mit diesem Haushalt nicht in der Lage, neben den Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten auch alle maßgeblichen freiwilligen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Wir sind nicht in der Lage, die strukturellen Defizite im Kreis, aber auch den Gemeinden, aus eigener Kraft zu beheben. Das haben wir bereits am 11.10. mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht.
Es muss Schluss sein mit der widerspruchslosen Unterwerfung gegenüber der verfehlten Finanzpolitik von Bund und Land. Sie sind in der besonderen Pflicht, die kommunale Selbstverwaltung auch zu sichern. Wir müssen mit der Geschlossenheit der ganzen kommunalen Familie ( ein Wort, was doch so gern in den Mund genommen wird) die dringenden Korrekturen der Kommunalfinanzen einfordern.
Unabhängig davon ist es notwendig, die Qualität und Wirksamkeit der eigenen Arbeit konstant zu hinterfragen. Dabei kann die gebildete AG Kreishaushalt möglicherweise hilfreich sein.
Das wäre vielleicht im Rahmen einer gründlichen 2. Lesung auch zu realisieren.
Dennoch sollte der Arbeitsauftrag der AG nochmals überdacht werden. Es kann doch nicht nur um Einsparpotentiale schlechthin gehen. Wir beantragen und schlagen vor, den Punkt 7 der Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung wie folgt zu ändern: statt Einsparpotentiale sollte formuliert werden: mögliche Entwicklungspotentiale für die Region prüfen und erarbeiten>
Das ist ein anderer Anspruch!
Wir werden uns bei aller Reibung weiter konstruktiv in die Arbeit des Kreistages einbringen.
Diesen erzwungenen Haushalt tragen wir aber mehrheitlich nicht mit.
Kategorien: Standpunkte, Kreistagsfraktion Meißen
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