02. February 2014 D. Gorek, B. Heym, A. Fröhlich

Weiterbildungsveranstaltungen der AG KdU-Verwaltungsvorschrift der LAG-Kommunalpolitik Sachsen sind eine praktikable Unterstützung für unsere Arbeit im Kreistag

Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Mitglieder Dagmar Gorek, Achim Fröhlich und Bärbel Heym unserer Kreistagsfraktion haben am 25.1. 2014 in Leipzig an der mittlerweilen 4. Weiterbildungsveranstaltung zur Problematik der Angemessenheitsermittlung der KdU teilgenommen. Für uns sind sie wichtig, da nach wie vor Unsicherheiten bestehen, ob die von der Hamburger Firma Analyse & Konzept seit 2008 durchgeführten Mietwerterhebungen, die der Beschlussfassung im Kreistag Meißen im Juli 2012 zugrunde lagen, den höchstrichterlichen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügen. Rechtsanwalt Jan Becker von der Rechtsanwaltskanzlei Jörg Schindler und Rechtsanwälte in Berlin und Wittenberg vermittelte dazu seine vielfältigen Erfahrungen. Sie besagen, dass viele Kammern sehr unterschiedlich bewerten und besonders hinsichtlich des methodischen Ansatzes der Mietwerterhebung Bedenken bestehen, hier besonders in der Bestimmung der " Vergleichsräume", der eingeschränkten Möglichkeiten der Einsichtnahme und dem Umfang der Datenerhebung und dem nicht nachgewiesenen vorhandenen Bestand vorhandener Wohnungsgrößen.

Obwohl wir immer wieder konkrete Informationen zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses einfordern und Veränderungsbedarfe ansprechen, ist auch in unserer Region die Lage nicht befriedigend, wie aus der Mitteilungsvorlage für den Sozialausschuss im September öffentlich zur Kenntnis gegeben wurde.

Der Landrat führt dazu aus,

"dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, welche Zuzahlungen zu den durch das Jobcenter übernommenen KdU-Zahlungen tätigen müssen, im Vergleich zur Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum von 2011 bis 2013 zwischen 37 bzw. 39 Prozent gelegen hat. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Aktualisierung der VwV Auswirkungen auf die "Zuzahler" hatte, da hier im Vergleich zu den Jahren 2011 und 2012 lediglich ein Anstieg um 2% zu verzeichnen ist. Bei der recht hohen Anzahl der "Zuzahler" an sich ist hinzuzufügen, dass es sich bei dem zahlenmäßig größten Anteil um Zuzahlungen von 10 bis 50 EUR monatlich handelt."

Unsere Fraktion sieht das anders. Auch beim Wohnen geht es um Menschenrecht und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb wird diesem Thema jetzt und in der kommenden Wahlperiode unsere besondere Aufmerksamkeit gehören, denn dieses Thema ist mit vielen gesellschaftlichen Entwicklungen in der Region verbunden. Denken wir nur an die vielen Vorhaben, das Bild unserer Städte und Gemeinden weiter zu verbessern. Aber Sanierungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Allein diese Frage stellt neue zu den KdU.

Wir werden unsere Möglichkeiten der Mitwirkung umfassend nutzen, denn die notwendigen Entscheidungen haben Bedeutung für alle Hartz IV- Empfänger in unserer Region.

D. Gorek, B. Heym, A. Fröhlich

Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte

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