Dass das Jahr 2016 ein anspruchsvolles für die Entwicklung unseres Landkreises sein wird, bestätigte sich auch oder besonders mit der stattgefundenen Kreistagssitzung.
Sehr aufschlussreich der Geschäftsbericht der Verwaltung, den alle Kreisrätinnen und Kreisräte als Tischvorlage erhielten. In dem gut strukturierten Bericht, sind aktuelle Informationen und vorliegende Berichte sowie Analysen-Statistiken zu finden. Einiges ist sofort greifbar für die stattfindenden Debatten. Und ein Großteil dient der eigenen Weiterbildung bzw. der Vorbereitung von Fragen, die an den Landrat oder in den Ausschüssen zu stellen sind. Zum Beispiel erhielten wir im Geschäftsbericht folgende Information zum Konfliktthema Wein:
So erhielt der Landrat Steinbach von dem Landtagsabgeordneten der CDU und Weinpolitischen Sprecher eine WhatsAPP-Nachricht den Vorwurf, sich "die Verweigerungshaltung des Landratsamtes nicht mehr länger anzuschauen". Die Antwort des Landrates entsprach auch der Information, die wir von ihm erhielten: Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ist sämtlichen Mitwirkens-Prüfung-und Informationspflichten an das Ministerium nachgekommen. Diese Information belegt zu Recht unsere Initiative, den Antrag auf Akteneinsicht um z.B.
auch bzw. im Besonderen die Verantwortung der obersten Aufsichtsbehörde des Freistaates auszuleuchten und zu bewerten (siehe Presseerklärung).
Bericht des Leiters der Niederlassung Meißen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Herr Wohsmann über das aktuelle Baugeschehen an Bundes-und Staatsstraßen und zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Kritische Grundsatzbemerkung und Forderung für zukünftige Informationen die den Landkreis betreffen: Schaffung der Möglichkeit zur Fragenstellung und politische fachliche Positionierung der Fraktionen bzw. der Kreisrätinnen und Kreisräte.
Der Freistaat trägt Verantwortung für 867 km Staatsstraßen und investiert in diesem Jahr 202 Millionen Euro. Ein beachtlicher Beitrag. Doch offen blieb die Frage, die auch verbal in der SZ kritisch benannt wurde, dass der allgemeine Straßenzustand im Freistaat sehr bedenklich ist. Welchen Investitionsstau gibt es bei uns im Landkreis und wie sieht die Belastung der Straßen durch das verstärkte LKW-Befahren aus? Welche Auswirkungen hat das auf die Kreis- u. Stadtstraßen?
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist einzusehen unter www.bvwp2030.de.
Gebührensatzung des Eigenbetriebes "Musikschule des Landkreises Meißen
Die Mitglieder der Linksfraktion hatten sich im Sozialausschuss als einzige zu Fragen der Erhöhung der Musikschulkosten der Stimme enthalten. Hier waren die erforderlichen Sozial- und Sachfragen zur Meinungs- und Entscheidungsfindung in der folgenden Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Kreistagssitzung zu behandeln.
Diese erarbeitete eine sofortige Fragestellung zur finanziellen Berechnung des Haushaltes der Musikschule an den Landrat, welche auch kurzfristig beantwortet wurde.
Die Entscheidung der Fraktion wurde klar in sozialpolitischer Verantwortung von der Fraktionsvorsitzenden Bärbel Heym beantwortet: Die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen hat gerade in unserem Lande zur Entwicklung von Kunst und Kultur eine tiefgreifende Tradition und Verpflichtung zu deren Bewahrung und Bereicherung. Für die jungen Persönlichkeiten und deren Talente ist das ein Schatz, der nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf. Das Grundprinzip unserer Demokratie Chancengleichheit gilt gerade hier im Besonderen. Die finanzielle Begründung zur drastischen Erhöhung der Gebühren ist auch finanziell nicht nachvollziehbar (siehe SZ vom 18/19 Juni). Die Linksfraktion stimmte einheitlich gegen die Gebührenerhöhung.
Der Beschluss des Kreistages lautet: 48 Ja-Stimmen zu 19 Nein-Stimmen.
Konzernjahresabschluss der ELBLANDKLINKEN-Gruppe zum Jahre 2015
Dem Personal und dem Management wurde die gute Arbeit für die gesundheitliche Betreuung des Landkreises und darüber hinaus herzlichst gedankt. Der Jahresabschluss weist eine Summe von 4.124.130,31 EUR aus. Wichtige Aussagen des Abschlusses sind z.B. Die Erhöhung der Leistungsangebote für Patienten und Tariferhöhungen für das Jahr 2016 und 2017.
Der Konzernjahresabschluss wurde mehrheitlich beschlossen.
Verwendung des Jahresüberschusses 2015 der Sparkasse Meißen
Den vielen treuen Kunden, dem Personal und dem Management wurde ein besonderer Dank für die Sicherung und Haltung des gegenseitigen Vertrauens ausgesprochen. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es durch Finanz-Politik der EZB die Planungen für das Management sehr kompliziert gestalten. Hier und das sei deutlich hervorgehoben, sind die Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten gefordert, Maßnahmen zur Stabilität der Werte der Währung zu sichern.
Beschluss: Der dem Gewinnvortrag zugeführte Teil des Jahresabschlusses der Sparkasse Meißen wird in Höhe von 1.300.000,00 EUR an den Träger ausgeschüttet
Andreas Graff
Kreisrat
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte
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