20. September 2012 Dagmar Gorek

38. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Oberes Elbtal/ Osterzgebirge am 20. September 2012

Das Thema Windenergie stand auf der Tagesordnung, beschränkte sich aber auf Informationen zum Sachstand und den diesbezüglichen aktuellen Aktivitäten der Geschäftsführung des RPV.

Die Fortschreibung des Regionalplanes bezüglich der Windenergienutzung ist momentan nicht sinnvoll. Das Verfahren betreffend werden derzeit keine weiteren Beschlüsse gefasst, bis der Verband weiß, welche Klima- und Energieziele der Freistaat tatsächlich weiter verfolgt und welche Aussagen zum Thema Windenergie im überarbeiteten LEP- Entwurf stehen.

Seit Beginn des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens haben sich mehrere Bürgerinitiativen (BI) gebildet, die sehr sachkundig und fundamentiert gegen Windkraftanlagen im ländlichen Raum argumentieren und ein Mitspracherecht einfordern.

Den Anträgen der BI "Gegenwind Rödernsche Heide" und "Gegenwind Altenberg - Geising", jeweils einen Vertreter als beratendes Mitglied im RPV aufzunehmen, wird nicht stattgegeben.

Statt dessen hat die Verbandsversammlung die Bildung eines informellen Arbeitskreises beschlossen, der außerhalb der Gremien agiert und die Möglichkeit der Erörterung fachlicher Fragestellungen im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergienutzung sowohl mit den Vertretern der Bürgerinitiativen als auch des Branchenverbandes Erneuerbare Energien VEE Sachsen e.V.) bietet. Die Bürgerinitiativen sind diesbezüglich über den neu gegründeten Landesverband Landschaftsschutz anzusprechen.

Beiden Seiten ist das Angebot zur konstruktiven Mitarbeit zu unterbreiten.

In dem Zusammenhang soll die Mitgliedschaft der Vertreter des VEE Sachsen e.V. in der Verbandsversammlung des RPV bis zum Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergienutzung ruhen.

Die Verbandsversammlung ist über das Gründungsergebnis und nachfolgend über die Tätigkeit und erreichten Ergebnisse des Arbeitskreises zu unterrichten.

Dazu gab es eine entsprechende Beschlussfassung.

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