Änderungsantrag zur Vorlage "Entwicklung der Neuen Elbland Philharmonie" (Drs 11/5/0675)
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Meißen
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt gefasst:
Der Landrat wird beauftragt, eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Novum GmbH mit folgenden Maßgaben auszuhandeln:
- Bei der Zusammenführung der Neuen Elbland Philharmonie und des Orchesters der Landesbühnen Sachsen unter dem Dach der NOVUM GmbH oder einer anderen Gesellschaft ist eine Mindeststärke des neuen Orchesters von mindestens 86 Musikerstellen (Vollzeit) sicher zustellen.
- Bei der Finanzierung des neuen Orchesters ist bei den auszuhandelnden Zuschüssen vom Freistaat Sachsen, dem Kulturraum und ggfs. weiteren Trägern eine angemessene Dynamisierung für Tariferhöhungen und Inflationsausgleich vorzusehen.
- Der Zeitraum für die Zusammenführung der beiden Orchester ist so zu bemessen, dass eine sozialverträgliche Lösung möglich ist.
- Das neu zusammengestellte Orchester soll in der Lage sein, mindestens 120 Vorstellungen im Musiktheater der Theater GmbH und mindestens 120 Aufführungen im Konzertbereich durchzuführen. Die musikpädagogische Arbeit ist ohne gravierende Einschränkungen in der bisherigen Intensität zu gewährleisten
Begründung:
Der vom Landrat vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung ist nicht, wie in den Ausschussberatungen behauptet, eine Grundlage für Verhandlungen, sondern ein detailliert ausgehandelter Vertrag, der vom Kreistag abgesegnet werden soll. Stimmt der Kreistag jetzt der Vorlage zu, verliert er jeden weiteren Einfluss auf die weitere Entwicklung.
zu 1.
Alle Experten, so auch Prof. Ohlau, Vorsitzender des Sächsischen Kultursenats, halten eine Mindeststärke von 86 Vollzeitmusikerstellen für erforderlich, um die Aufgaben des neuen Orchesters im Musiktheater- und Konzertbereich in einem vertretbaren Umfang aufrecht zu erhalten. Eine Ausstattung mit nur 72 Musikern führt zu einer Reduzierung der Aufführungen im Musiktheaterbereich von 180 auf 120, im Konzertbereich von ca. 170 auf 55 bis 60. Die Verringerung der musikpädagogischen und sonstigen Angebote ist derzeit nicht abschätzbar.
Die Verwirklichung der vom Landrat ausgehandelten Orchesterstruktur würde so zu einem Kahlschlag im Kulturangebot des Landkreises, insbesondere im Bereich Riesa/Großenhain führen, der politisch nicht zu vertreten ist.
Der vorgelegte Vertrag ist ein Sparmodell für den Kulturraum und den Landkreis Meißen. So soll der Beitrag des Kulturraums von jährlich 2.280.000 € auf 1.900.000 € sinken, der Zuschuss des Landkreises Meißen in Höhe von jährlich 160.000 € ganz entfallen. Ein beschämendes Ergebnis bei den Bemühungen, den durch die Politik der Staatsregierung verursachten Kürzungen im Kulturbereich entgegen zu wirken.
zu 2.
Bei den auszuhandelnden Zuschüssen des Freistaats, des Kulturraums und weiterer Zuwendungsgeber ist eine angemessene Dynamisierung vorzusehen, um Tariferhöhungen und Inflation auszugleichen. Andernfalls ist absehbar, dass die Orchester GmbH in wenigen Jahren wieder in eine finanzielle Notlage gerät.
zu 3.
Ein künstlich aufgebauter Zeitdruck, wie in dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf vorgesehen, ist abzulehnen, weil er einer fairen und sozialverträglichen Lösung bei der Zusammenführung der beiden Orchester nicht förderlich ist und einseitig Druck auf die Musiker und ihre Gewerkschaften erzeugt.
zu 4.
Siehe hierzu 1.
gez. Bärbel Heym, Fraktionsvorsitzende
gez. Thomas Gey, Fraktionsvorsitzender
Kategorien: Anträge
Verwandte Themen: Aus dem Kreistag am 07.07.2011,
Kommentare
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar