Verbandsrätin Dagmar Gorek informiert zur 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge und das öffentliche Anhörungsverfahren
In öffentlicher Sitzung hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) am 14.09.2017 die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge und damit die Freigabe des Entwurfes für das öffentliche Anhörungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG (Raumordnungsgesetz) i. V. mit § 6 Abs. 2 SächsLPIG (Landesplanungsgesetz) beschlossen.
Die Verbandsversammlung beauftragte den Verbandsvorsitzenden zu veranlassen, dass
Der Auslegungs- und Anhörungszeitraum mit Gelegenheit einer Stellungnahme der zu beteiligenden Stellen und der Öffentlichkeit zum Regionalplanentwurf wurde auf drei Monate vom 1. November 2017 bis 31. Januar 2018 festgesetzt.
In jeder Mitgliedskörperschaft des RPV findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Regionalplanentwurf im Rahmen des Anhörungsverfahrens statt.
Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen
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