Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungskostensatzung) vom 19.3.2009 in der Fassung der 2. Änderung vom 12. Dezember 2013
Der Kreistag möge beschließen:
Der § 11 Absatz 4 der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungskostensatzung) vom 19. März 2009, in der Fassung der 2. Änderung vom 12. Dezember 2013 (Amtsblatt für den Landkreis Meißen vom 7. Februar 2014) wird wie folgt neu gefasst:
"(4) Nehmen Schüler oder Eltern an einem Einzugsverfahren für die Eigenanteile teil, erfolgt die Verrechnung der Beförderungskosten direkt zwischen dem Landkreis und dem Verkehrsunternehmen."
Begründung:
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 12. Dezember 2013 zur Verabschiedung der "2. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung" ist der bis dahin geltende § 11 Abs. 4 der Schülerbeförderungskostensatzung durch eine Regelung ersetzt worden, nach der Schüler bzw. Eltern, die am Verfahren des Bezugs der Fahrausweise über die Schule teilnehmen, den gesamten Eigenanteil als Einmalzahlung des Gesamtbetrages im Voraus für das Schuljahr bis zum 15. Juli des Jahres zu entrichten haben. Das hat zur Folge, dass Schüler bzw. Eltern bereits Monate vor Beginn des Schuljahres und vor der Erbringung der eigentlichen Schülerbeförderungsleistung aktuell einen Gesamtbetrag von 239,15 Euro an den Landkreis Meißen zu zahlen haben bzw. wird dieser Betrag durch den Landkreis von den Konten eingezogen. Bei zwei schulpflichtigen Kindern (kein Einzelfall) werden danach nahezu 480,00 (!) Euro noch bis Juli 2014 (unmittelbar vor Ferienbeginn) von den Eltern eingezogen. Angesichts einer aktuellen Einkommenssituation vieler Eltern und Haushalte mit schulpflichtigen Kindern im Landkreis Meißen, die mit einem solchen Einmaleinzug finanziell überfordert sind, ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE eine solche, allein auf der Grundlage des derzeitigen § 11 Abs. 4 der Schülerbeförderungskostensatzung basierende Praxis des Einzuges von Eigenanteilen weder rechtlich noch sachlich begründbar, geschweige denn gegenüber den betroffenen Eltern länger vertretbar.
Darüber hinaus ist auch angesichts der fortwährenden massiven und landkreisweiten öffentlichen Kritik der breiten Öffentlichkeit an dieser unvertretbaren Einzugspraxis des Landkreises Meißen eine unveränderte Beibehaltung der Neuregelung des § 11 Abs. 4 der Schülerbeförderungskostensatzung nicht länger tragbar. Insbesondere auch deshalb, weil bei Fortgeltung dieser Neuregelung und der darauf basierenden Einzugspraxis des Landkreises in rechtlich unzulässiger und in keinerlei Hinsicht zu rechtfertigender Weise alle Schüler und Eltern im Landkreis für die möglichen Säumnisse weniger Zahlungspflichtige im Landkreis in Haftung genommen.
Zudem erfolgt eine faktische Vorfinanzierung für künftige, noch nicht erbrachte Beförderungsleistungen bei allen Eltern, die mit der dem Landkreis obliegenden kommunalen Daseinsfürsorgepflicht gegenüber seinen Einwohnern nicht vereinbar ist.
Aus diesen Gründen beantragt die Fraktion DIE LINKE, vorerst die derzeitig geltende Bestimmung des § 11 Abs. 4 durch den bis zur Satzungsänderung am 12. Dezember 2013 geltenden Wortlaut: "Nehmen Schüler oder Eltern an einem Einzugsverfahren für die Eigenanteile teil, erfolgt die Verrechnung der Beförderungskosten direkt zwischen dem Landkreis und dem Verkehrsunternehmen.", zu ersetzen. Damit soll rechtzeitig noch vor Beginn des Schuljahres der für das laufende Schuljahr 2013/2014 praktizierte monatliche Einzug bzw. die monatliche Zahlung der Eigenanteile der Eltern zu den Schülerbeförderungskosten wieder eingeführt werden.
Unabhängig davon sollte die kommunale Ebene geschlossen und gemeinsam für eine kostenlose Schülerbeförderung eintreten. Schülerbeförderung gehört zu Schule und Unterricht. Das Recht auf Schulbildung ist mit Artikel 102 der Sächsischen Verfassung unentgeltlich.
Riesa, den 16.04. 2014
Bärbel Heym, Fraktionsvorsitzende
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