05. August 2013 Bärbel Heym

Hochwasserschutz darf in unserer Region nirgends an Bedeutung verlieren!

Quelle: M. Großman / pixelio.de

Die Fraktionsvorsitzende Bärbel Heym macht aus ihrem Erleben in den letzten Wochen in einem Brief an den Landrat auf Probleme zur Bewältigung der Folgen des Elbe-Hochwassers aufmerksam, deren Berücksichtigung in der weiteren Arbeit in der Region erwartet wird.

Aus dem Brief an Landrat Herrn Steinbach:

Zweifellos wird das Elbehochwasser 2013 noch lange die unterschiedlichsten Ebenen der Verantwortungsträger beschäftigen. Ich war am 17.07.2013 gemeinsam mit Kerstin Lauterbach vor Ort bei der Bürgerinitiative "Hilfe für Lorenzkirch" und habe persönlich am 22.07. an der Einwohnerversammlung der Gemeinde Zeithain zu der Problematik teilgenommen.

Das dabei Erlebte beschäftigt mich seitdem sehr. Bei allem Verständnis für die emotionale Debatte der Bürger bleibt für mich die Frage, welche zuverlässigen Antworten zur Beherrschung der Hochwassersituation können verantwortungsbewusst gegeben werden?

Tatsache ist, dass die absolute Mehrheit der Bürger der Gemeinde Lorenzkirch ihre Heimat verlassen will. Sie sehen für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr. Sie haben sehr anschaulich verdeutlicht, dass Lorenzkirch als tiefster Punkt an der Elbe in Sachen bereits bei einem kleinen Hochwasser zum Krisengebiet wird und in den letzten 11 Jahren, 2002, 2003, 2006, 2010 und 2013 überschwemmt wurde. Dass die Bürger in großer Sorge um ihr Hab und Gut und ihre Perspektive leben kann jeder nachvollziehen. Die nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen haben für den Standort Lorenzkirch, soweit sie überhaupt realisiert wurden, keine positiven Effekte erreichen können. Ungenügende Deichsanierung, und der Neubau der S88 haben die Situation für die dort Lebenden weiter verschärft. Ich halte es für dringend geboten, den Bürgern zeitnah, verbindliche Antworten zu ihrer Perspektive zu geben. Alleine das Absiedeln wird die Gesamtprogrammatik des Elbe-Hochwasserschutzes nicht lösen können. Zudem scheint mir die Erkenntnis wichtig, dass Lorenzkirch als der tiefste Punkt an der Elbe in Sachsen einen anderen Stellenwert im Rahmen des Katastrophenschutzes benötigt. Die Erfahrung der Jahre hat gezeigt, dass bereits das Auslösen der Katastrophenstufe 3 zu einer Überflutung der Ortschaften führt. Demzufolge müssen Fragen der Alarmierung, der Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und Evakuierung aus meiner Sicht neu durchdacht werden. Auch wenn das Erlebte der letzten Wochen jeden emotional sehr berührt, bleibt doch die sachliche Feststellung, dass wir in der Region auch künftig mit Hochwassersituationen leben müssen. Deshalb ist die Frage wichtig, wie kann der Elbe ausreichend Raum gegeben werden, wie können ggf. alte Elbarme in das Hochwasserschutzkonzept einbezogen werden. Unstrittig ist für mich, dass wir generell mehr Überflutungsflächen benötigen. Deshalb erlaube ich mir auf Folgendes aufmerksam zu machen:

Den Medien war zu entnehmen, dass der Landwirtschaftsminister aus Sachsen-Anhalt, D. Hermann Onko Aeikens, angekündigt hat, verbliebene Flächen der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) für das Land zu erwerben. Dadurch gewinnt Sachsen-Anhalt beispielweise beim vorbeugenden Hochwasserschutz Handlungsspielraum. Über klugen Flächentausch könnte intensive Landwirtschaftsfläche zu Überflutungsfläche werden oder Platz für Deiche machen, ohne dass den Landwirten ein Nachteil entsteht. Das Land könnte diese Flächen auch unter der Maßgabe der hochwassergerechten Bewirtschaftung verpachten und erhielte so im Interesse der Allgemeinheit eine Steuerungsmöglichkeit.

Mich Interessiert die Frage, in welchem Umfang gibt es BVVG Flächen in unserer Region? Wäre es sinnvoll dbzgl. gegenüber der Staatsregierung aktiv zu werden?

Letztlich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass trotz umfangreicher Hilfsmaßnahmen gegenüber Betroffenen der Hochwasserflut eine Gruppierung, die Kleingartenverbände, scheinbar aus dem Blick geraten sind. Die am 30.07. in Riesa durchgeführte Informationsveranstaltung hat zu aufgewühlten Reaktionen der Betroffenen geführt. Zwar wurde erläutert, dass die Kleingartenvereine die Möglichkeit haben bis 31.12.2014 finanzielle Hilfe bei der SAB zu beantragen, aber Notwendigkeiten des aktuellen Handelns wurden dabei ausgeblendet. Uns erreichte die Empörung deshalb, weil staatliche Stellen davon ausgehen, dass Vereine zur Begleichung dringend notwendiger Maßnahmen in Vorkasse gehen. Diese Bewertung ist mehr als lebensfremd, wenn man die aktuelle Situation in der Region betrachtet. Es gibt kaum einen Verein der kurzfristig notwendige Mittel zur Schadensregulierung, z.B. an Technik und Inventar, bereitstellen kann. Auch die Erwartung, dass Privatpersonen dbzgl. in Vorleistung gehen ist doch weltfremd.

Bärbel Heym, 05.08.2013

Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte

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