21. June 2019 Ulrich Keil

Jugendhilfeausschuss am 11.06.2019

Ulrich Keil

In der letzten Beratung des JHA der ablaufenden Wahlperiode stand der Kinder- und Jugendhilfebericht 2018 im Mittelpunkt der Beratung.

Der Kinder- und Jugendhilfebericht 2018 wurde als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage). Aufgrund des großen Anteils der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe am Gesamthaushalt, sollte sich jeder mit dem Bericht beschäftigen. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die Fallzahlen stark gestiegen (23%). Die Komplexität der Fälle hat nach Angaben des KJA zugenommen und damit auch die Kosten pro Fall. Insbesondere im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch ist diese Tendenz steigend. Dabei geht es nicht nur um Jugendliche, die drogenabhängig sind, sondern auch um die Kinder von drogenabhängigen Eltern und von Folgen des Drogenmissbrauchs in der Schwangerschaft.

Bemerkenswert ist im Bereich der Bedarfsdeckung Kita, dass in den Städten und Gemeinden eine vollständige Bedarfsdeckung angegeben wird, in den großen Kreisstädten aber nur um die 90%. Lt. KJA gibt es aber bisher keine Klage wegen eines fehlenden Kita-Platzes. Im Bericht ist keine Angabe zum Personalschlüssel angegeben. Bekanntlich ist der Personalschlüssel schon jetzt bedenklich. Sachsen ist Schlusslicht.

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Die Lage wird sich in der nächsten Zeit weiter verschlechtern, da durch fehlende Fachkräfte eine Nachbesetzung der durch Ausscheiden von Erzieherinnen (Ruhestand) frei werdenden Stellen nicht gesichert ist.

Wir wurden im Ausschuss darüber informiert, dass geplant ist, Erzieherinnen aus dem Hortbereich abzuziehen, um die Kita-Versorgung zu sichern. Die Begründung war: da ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kita-Platz besteht und das beim Hort nicht der Fall ist, müssen im Notfall die Hortplätze abgebaut werden.

Die Weiterführung des Fachplanes A wurde vorberaten und soll im Kreistag beschlossen werden (einstimmige Beschlussempfehlung durch den Ausschuss).

Der TOP 7 wurde von der Verwaltung zurück gezogen, da sich der freie Träger doch noch seiner Verantwortung gestellt hat und das Projekt vertragsgemäß weiter führen will.

Auch die Änderung der RL im TOP 9 wurde von der TO gestrichen. Geplant war die Änderung von Punkt 5.5 - Investitionsförderung durch den Landkreis. Bisher gilt ein Zuschuss von bis zu 30% der Investitionssumme, aber maximal 4000 €. Neu sollte lauten maximal 10% des Zuschuss des Landes.

Beim TOP 10 wurde der Investitionszuschuss für das JuCo beschlossen. Deshalb sollte die RL geändert werden. Der Beschluss für das JoCo wurde trotzdem als Ausnahme zu der RL beschlossen.

Beim TOP 11 "Kleinprojekte" wurde von einem Ausschussmitglied nachgefragt, aus welchen Gründen bestimmte Projekte gemäß Antrag gefördert werden und andere nur gekürzt oder gar nicht. Mit Verweis auf den Datenschutz wurde die Antwort darauf im öffentlichen Teil abgelehnt.

Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen

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