Jugendhilfeausschuss am 16.06.2015
Am 16.06.2015 fand die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt, wie immer war die Tagesordnung gut befüllt.
Schon zu Beginn der Einwohnerfragestunde meldeten sich zwei Bürger aus Großenhain, ein Mitarbeiter der Stadt und ein Stadtrat, die beide gerne erfahren wollten warum die Verträge für die mobile Jugendarbeit in Großenhain noch nicht verlängert wurden und warum die Stadt als Träger des Kollegen davon erst aus der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses erfuhr. Man einigte sich, die Fragen beim betreffenden Tagesordnungspunkt 8 zu erläutern.
Zunächst folgte die Vorstellung des Jugendhilfeberichts, deutlich wurde, dass im Landkreis die Multiproblemlagen zunehmen, dass also mehrere unterschiedliche Probleme und Bedarfe bestehen und damit mehrere Hilfsangebote notwendig werden.
Im Anschluss daran stellte eine Mitarbeiterin des Jugendamtes ihre Arbeit als Jugendhilfeplanerin vor. Neben dem Fortschreiben von Fachplänen gehört die Mitarbeit/Moderation in AGs und Workshops, die Erfassung von Daten, das Führen von Statistiken sowie Abgleich von Angebot und Bedarf und damit einhergehend die Entwicklung von Strategien und Handlungskonzepten zur Schließung von Lücken zur Arbeit der Jugendhilfeplanung. Ein konkretes Beispiel für die Arbeit war die Vorstellung des Projektes "Jugend Stärken im Quartier". Dieses über 3 Jahre laufende Projekt richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13-26 Jahren, die Unterstützung in Schule und Ausbildung benötigen, um diese erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Die Schilderungen der Mitarbeiterin waren recht eindrücklich und man kann nur den Hut ziehen vor diesem breit gefächerten Aufgabenspektrum.
Der nächste große Tagesordnungspunkt war der zu verabschiedende Fachplan C "Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige §§ 27-41 SGB VIII". Es folgte im Ausschuss eine Diskussion über den Fachplan, die Qualität wurde gelobt, an einzelnen Formulierungen müsste aber noch nachgebessert werden. Dabei ging es um Formulierungen, die die Vernetzung von Hilfsangeboten betreffen. Aber auch um "Floskeln" wie "niederschwellige Angebote" und "Inklusion". Es wurde vom Ausschuss gefordert, diese Worte mit Inhalten zu unterlegen: Was versteht man unter "niederschwellig", was versteht man unter "Inklusion", wie wollen wir das erreichen? In der Diskussion kam auch die Sprache zu den Rahmenbedingungen, die noch nicht gegeben sind, worauf ein Ausschussmitglied darauf hinwies, dass man sich nicht immer hinter den Rahmenbedingen verstecken sollte. Da auch noch Hinweise von Trägern in den Fachplan C mit eingearbeitet werden müssen, einigte man sich darauf, diesen im nächsten Jugendhilfeausschuss noch einmal vorzustellen und diesen dann erst zu verabschieden.
Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die "Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Meißen vom 01.08.2015 - 31.7.2016". Der zuständige Sachgebietsleiter stellte die aktuellen Zahlen und Entwicklungen vor. Die Quoten der Bedarfsdeckung lagen bei Kindern im Krippenalter bis 3 Jahre bei 94% im gesamten Landkreis, wobei es große regionale Unterschiede gibt. So liegt die Deckung in der Stadt Meißen nur bei 64%. Kreisweit liegt die Inanspruchnahme der Plätze für Kinder im Krippenalter bei 72%. In größeren Städten sei eine Aufstockung bei steigender Nachfrage möglich. Im Alter von 3-6/7 Jahre gibt es im Landkreis eine Quote der Bedarfsdeckung von 100 %. Bei Hortkindern (1.-4. Klasse) liegt die Quote der Bedarfsdeckung im Kreis bei 93%. Schwierig ist auch weiterhin die Vermittlung von Asylsuchenden aufgrund teilweiser begrenzter Kapazitäten in direkter Wohnortnähe. Alles in allem wurde ein optimistisches Bild gezeichnet.
Im 8. Punkt der Tagesordnung ging es um die "Verlängerung von Zuschussverträgen im Leistungsbereich der §§ 11-14 SGB VIII". Die Finanzierung bei allen Projekten läuft bis zum 31.12.2015 und sollte bis 31.12.2017 verlängert werden. Die Projekte werden vom Jugendamt gefördert und stehen sowohl im Jugendhilfeplan als auch im Fachplan A. Das Jugendamt führte aus, dass man den Projekten damit eine langfristige Planungssicherheit gibt. Bei 20 Projekten gab es keine weiteren Nachfragen vom Jugendamt, sodass diese Verträge bereits in dieser Sitzung verlängert werden konnten. Bei vier Projekten gibt es aber noch Klärungsbedarf. Dies betrifft zum einen die "Mobile Jugendarbeit in Nossen und linkselbische Täler". Bei diesem Projekt ist für den 17.06.2015 ein Gesprächstermin zwischen Stadt Nossen, Gemeinde Klipphausen, Jugendamt und Träger vereinbart. Zwei der Projekte befinden sich in Gröditz, dabei handelt es sich zum einen um die "Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Jugend und Freizeitheim Gröditz" und um die "Mobile Jugendarbeit/offenes Angebot im Bereich Röderau/Gröditz/Wülknitz". Auch diesbezüglich gibt es Gespräche zwischen Kommune, Träger und Jugendamt. Das vierte Projekt war nun die schon in der Einwohnerfragestunde zur Sprache gebrachte "Mobile Jugendarbeit in Großenhain und Umgebung". Dazu führte das Jugendamt aus, dass es von mehreren Seiten Bedarfsartikulationen gegeben hätte und dass man nun die Bedarfe abklären möchte. Warum der Betroffene Kollege und die Kommune erst aus der Einladung zum Jugendhilfeausschuss erfahren mussten, dass es Klärungsbedarf gibt, konnte das Jugendamt nicht schlüssig rechtfertigen. Letztlich entschuldigte sich die Mitarbeiterin für missglückte Kommunikation und kündigte einen baldigen Gesprächstermin an. Was bleibt ist ein komisches Gefühl, offenbart dieses Vorgehen doch alles andere als einen wertschätzenden Umgang miteinander. An verschiedene Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden Fragen bezüglich der Projekte herangetragen, es war zu spüren, dass die Thematik sehr bewegte. Das Jugendamt versicherte, dass man sich schnellstmöglich um eine Klärung der offenen Fragen bemüht, sodass die vier Projekte zur Jugendhilfesitzung im September noch einmal Thema sein werden und dann hoffentlich positiv beschieden werden. Mit diesem Wissen stimmte man der Verlängerung der anderen 20 Verträge zu.
Stefan Richter
Kreisrat
Kategorien: Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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