Der Tagesordnungspunkt Maßnahmen zur Unterbringung weiterer Asylbewerber im Landkreis Meißen, stellte bei aller Wichtigkeit, die übrigen 23 Tagesordnungspunkte an zweite Stelle.
Der Tagungssaal in der Stadthalle "Stern" Riesa war bis auf den letzten Platz besetzt. Zahlreiche Gäste waren auch aus der Gemeinde Weinböhla erschienen, welche im Wesentlichen mit ihren Fragen den Tagesordnungspunkt 6, die Einwohnerfragestunde, bestimmten und damit indirekt den Tagungsordnungspunkt 16 mit vorbereiteten. Diese Fragen wurden dann auch inhaltlich umfassend in Verbindung mit der Beschlussvorlage der Unterbringung von Asylbewerbern beantwortet. Überraschend hatte die CDU Fraktion noch einen Änderungsantrag eingebracht, der dem Gemeinderat Weinböhla noch die Möglichkeit geben sollte, bis zum 30. November noch einen Alternativvorschlag vorzulegen. Die dringend notwendige Unterbringung sollte schrittweise erfolgen. 40 Plätze bis zum Ablauf des 16.11.2015 und weitere 110 Plätze bis zum Ablauf 30.03.2016.
Dazu erklärte die Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Bärbel Heym in ihrem Diskussionsbeitrag:
" ... diese unbefriedigende Gesamtsituation hinsichtlich des Umgangs mit Schutzsuchenden enthebt uns aber nicht unserer regionalen Verantwortung, das Nötige jetzt und heute zu tun.
Und da irritiert der eingebrachte Antrag der CDU schon. Seit dem Frühjahr ringt die interfraktionelle Arbeitsgruppe Asyl, der bekanntermaßen auch 2 Vertreter der CDU angehören, um stabile Lösungen zur Unterbringung des wachsenden Stroms von Asylsuchenden und begleitet u.a. den Lösungsansatz des Waldhotel Weinböhla, nicht leichtfertig oder sorglos sondern in Wahrnehmung unserer Verantwortung. Wie sie wissen, soll am 1.10. die Teilbelegung und am 1.12. die Vollbelegung des Waldhotels gewährt werden. Im VW- Ausschuss am 10.09. wurde zur Gesamtvorlage beraten und die komplexe Aufgabenstellung Mehrheitlich mitgetragen. Der heutige Änderungsantrag der CDU wäre ggf. vor einem halben Jahr ein Lösungsansatz gewesen, aber heute? Welche Kommune kann zu den eigenen zusätzlichen Aufgaben bis Jahresende noch 200 Plätze für Schutzsuchende zur Verfügung stellen? Die Antwort darauf fehlt. Zelte oder Turnhallen, da müssten wir uns einig sein, sind nur im äußersten Notfall ein Weg. Ich verstehe das Anliegen der Bürgerinitiative Weinböhla und bin mir bewusst, dass es schwierig ist zu den Lösungen zur Unterbringung der Schutzsuchenden ein Einvernehmen mit der Bevölkerung herzustellen. Das entbindet uns aber nicht von dieser Herausforderung. Und das selbstverständlich unter Aspekten der Gerechtigkeit sowohl für unsere einheimische Bevölkerung wie auch für die Schutzsuchenden."
Für unsere Fraktion waren neben dieser Debatte von Wichtigkeit die Tagesordnungspunkte 8 und 10 (s.a. Ratsinformationssystem DRS 15/6/0151 und DRS 15/6/0200). Hier wurde auf Basis der Einschätzung der realen Lage der Fachplan "Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige §§ 27 - 41 SGB VIII" beschlossen. Damit wurde eine gute Grundlage geschaffen, dass die Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger auch zukünftig mit allen notwendigen Kooperationspartnern in den Sozial- und Planungsräumen unserer Region sich vernetzen und die Qualität der Arbeit weiter entwickeln.
Die Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt 2015 und von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2015 für den Teilhaushalt " Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" unterstreicht die Notwendigkeit der weiteren Qualifizierung dieser Arbeit.
Unsere Fraktion wünscht sich, dass neben der immer wiederkehrenden Diskussion um das Geld, von allen demokratischen Kräften der gesellschaftliche Disput zu den Ursachen der sich vollziehenden Entwicklung geführt und um Veränderung gerungen wird.
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte
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Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz die juristische Basis für jegliches Wirken des Kreistages ist. Wenn es dort allerdings nur mehrheitliche Zustimmung dazu gibt, befinden sich Gegner der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung seinen Reihen. Wer sind sie?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.