19. September 2014 Bärbel Heym

Redebeitrag Bärbel Heyms auf der Kreistagssitzung am 18.09.2014

zum Antrag der ersatzlosen Absetzung von der Tagesordnung zweier Beschlussvorlagen zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zu den Elblandklinken Stiftung & Co.KG und der Besetzung des Aufsichtsrates der Elblandkliniken Stiftung & Co.KG

Sehr geehrter Herr Landrat

Werte Damen und Herren Kreisräte

Bereits zu unserer Klausurberatung am 14.6. wurde in einer engagierten Diskussion deutlich, dass wir die Auffassung zur Notwendigkeit der Änderung des Gesellschaftervertrages der Elblandkliniken Stiftung & Co.KG nicht teilen.

Deshalb hatte ich im Auftrag unserer Fraktion am 24.7. den LR gebeten, die Zeit bis zur Konstituierung des KT zu nutzen, die Rechtmäßigkeit der Interpretation der Sächs.GemO, die am 1.1. dieses Jahres in Kraft trat, zu prüfen.

Im Ergebnis dessen ist leider nur die Auffassung des SMI erneut bekräftigt worden, dass die getroffenen Reglungen für den Kreis Meißen verbindlich seien.

Wir haben uns daraufhin erneut mit dem Drittelbeteiligungsgesetz, zuletzt geändert am 22.1.2011, wie dem Mitbestimmungsgesetz beschäftigt. Aus all dem erschließt sich uns nicht, dass in unserem größten Unternehmen des Gesundheitswesens die betriebliche Mitbestimmung verwehrt werden soll. Für eine derart grundlegende Neureglung der Aufsichtsstruktur über die ELK besteht keinerlei Anlass und Grund. Bereits die uns vorliegende rechtliche Bewertung durch die Rechtabteilung Ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der jüngsten Änderungen durch das „Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ vom 28.11.13 nach wie vor auch Arbeitnehmer in Aufsichtsräten der Unternehmen sächsischer Kommunen vertreten sein dürfen. (In der Begründung des Antrages kann es nachgelesen werden.)

Desweiteren sei darauf verwiesen, dass es sich bei der Neureglung des § 98 Abs.2 Sächsische Gemeindeordnung um eine „Sollvorschrift“ handelt. D.h. unser KT kann in begründeten Fällen abweichend beschließen.

Und dazu haben wir allen Grund!

  1. Unser KT bekräftigte mit großer Mehrheit am 15.12.2011 seinen Willen, dass nach der unternehmensrechtlichen Umstrukturierung der im Eigentum des LK stehenden Elblandkliniken-Gruppe die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer fortbestehen soll.
  2. Hat der KT mit großer Mehrheit, und Sie persönlich Herr Landrat , 2012 den Beschäftigten der ELK versichert, dass nicht die Absicht besteht, dass es durch die unternehmensrechtliche Umstrukturierung zu einem Wegfall der erst im Jahre 2012 eingeführten paritätischen Mitbestimmung kommt.
  3. Schließlich haben die vergangenen Prozesse der Umstrukturierung und der begonnenen Konsolidierung unserer ELK gezeigt, dass die Erfahrung und der Blick der Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat nicht hemmend, sondern wertvoll und konstruktiv zu bewerten ist.

Deshalb beantragen wir unseren sachlich begründeten Beschluss des Gesellschaftsvertrages nicht zu ändern und die TOP 21 und 22 von der Tagesordnung abzusetzen.

Bitte entscheiden Sie für die Sache, mit Blick auf eine weitere Stabilisierung unserer ELK.

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar