23. August 2016 Dagmar Gorek

Regionalplanverfahren und Windenergie

Quelle: Timo Klostermeier / pixelio.de

Verbandsrätin Dagmar Gorek berichtet von der öffentlichen Informationsveranstaltung des RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge zu dem laufenden Regionalplanverfahren

Ort und Termin:
Meißen am 16. August 2016

Anwesend waren:
Landrat und Verbandsvorsitzender Michael Geisler
Leiterin der Verbandsgeschäftsstelle, Frau Dr. Russig
Herr MdL Vieweg, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Herr MdL Fritzsche, landesentwicklungspolitischer Sprecher, CDU-Fraktion
Herr Winter SMI, Abteilungsleiter Landesentwicklung
Herr Schäfer SMWA, Referatsleiter Energiepolitik
Landrat Arnd Steinbach, Landkreis Meißen

Moderation:
Frau Wunder, Mitarbeiterin Verbandsgeschäftsstelle

Der Bau von Windrädern (WEA) ist ein Vorgang, welcher von unseren Einwohnern aufmerksam beobachtet wird und zahlreiche Bürgerinitiativen heraufbeschworen hat. Sie streiten um die Erhaltung ihrer Lebensqualität vor allem im ländlichen Raum.
Erneuerbare Energie (EE) wird nicht grundlegend abgelehnt, aber keiner will sie vor der eigenen Haustür haben.
Unter diesen schwierigen Voraussetzungen hat der Planungsverband zu arbeiten und eine Lösung zu finden.

Zu Beginn der Veranstaltung sprach Frau Dr. Russig anhand einer Bildpräsentation zum Stand der Planungen zur Windenergienutzung und zum weiteren Vorgehen. Alle Besucher der Veranstaltung hatten das entsprechende Bildmaterial erhalten.
Ihren Ausführungen folgten kurze Statements der Vertreter des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Staatsregierung.

Alle Akteure dieser Veranstaltung versicherten, die Probleme und Einwände der Bürger ernst zu nehmen und angemessen zu reagieren (z.B. das Beantworten von Post).
MdL Fritzsche sprach die 10 H- Regelung an. Von dieser hatte sich die Sächsische Staatsregierung ja erst kürzlich verabschiedet. In Bayern ist diese nach seiner Aussage möglich, weil trotz ihrer Anwendung noch 1,5 % der Fläche für Windenergieanlagen vorhanden ist. (Zum Vergleich: in unserer Region sind es nur 0,35 %)
Interessant für mich war eine weitere Aussage von ihm: Mecklenburg/Vorpommern deckt seinen Energieverbrauch schon jetzt nahezu zu 100 % mit EE.

MdL Vieweg sprach von einer großen Herausforderung, die in vier Schritten zu bewältigen ist. An erster Stelle steht seiner Meinung nach die Energieeinsparung! 2. Speicher und Netze entwickeln und ausbauen. 3. Einbeziehung der Bürger, Bürgergenossenschaften/Bürgerenergie und erst als Letztes kommt der Ausbau der EE!

Das ist doch was! Da bin ich dabei! Nur leider, man merkt nichts davon. Und entsprechend ungläubig waren auch die Zuhörer aus der Bürgerschaft.

Herr Winter vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren stellte seinen Ausführungen voran, dass er das genehmigende Ministerium verkörpert. Er erinnerte an die Privilegierung von WEA nach dem Baugesetzbuch und an die Tatsache, dass nach Immissionsschutzgesetz die Abstände wesentlich geringer sein können, als im Regionalplan vorgesehen.

Herr Schäfer SMWA (Dulig-Vertreter): Energiepolitik ist Bundespolitik. Sein Ministerium transportiert die Vorgaben des Bundes in das Land. In Zukunft werden nur noch Anlagen, welche dem neuesten Stand entsprechen, Erfolg bei Ausschreibungen haben.

Ab 01.01.2017 wird der Bau von Windenergieanlagen durch Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Bewerber müssen mit der Bewerbung ein Immissionsschutzgutachten einreichen. Damit wird sichergestellt, dass jeder Standort einer individuellen Eignungsprüfung unterzogen wurde.

Bemerkenswert war auch, was unser Landrat zum Thema beisteuerte: Die Ausweisung von Vorranggebieten ist notwendig und gut, sonst werden überall "Windmühlen" stehen. Wenn schon Dresden nicht eine einzige Windkraftanlage auf seinem Territorium aufweisen kann, dann sollte auf jedem Dach der Stadt eine Solarzelle für Energieeinsparung sorgen.

Bei der sich anschließenden Diskussion ging es vorwiegend um die Sachfragen: Wieviel Energie bringen die bisher installierten Windräder? Warum brauchen wir noch neue Windpotentialflächen?
Wie verhält es sich mit der Höhenbeschränkung bei Anlagen, die aufgerüstet werden (Repowering).

Frau Dr. Russig erklärte: Für die Genehmigungsfähigkeit des neuen Regionalplanes muss der RPV geeignete Flächen für 410 GWh/a nachweisen.
Viele Anlagen, die jetzt EE liefern, stehen außerhalb von Vorranggebieten, andere sind veraltet. Die von diesen Anlagen erzeugten Strommengen dürfen in der Planung nicht berücksichtigt werden. Sie fallen aus der Berechnung heraus und müssen durch neue Anlagen in auszuweisenden Vorranggebieten ersetzt werden.
Herr Thieme-Czach von der sächsischen Energieagentur "Saena", half bei der Klärung dieser Fragen und machte noch einmal deutlich das wenige, leistungsfähige Anlagen viele kleine Windräder "abschaffen helfen". Natürlich kommt damit das Problem der Höhe auf uns zu.

In der Argumentation wurden Natur- und Tierschutz vorgeschoben, um den Schutz des Menschen und seiner Gesundheit zu thematisieren.

Größter Vorwurf, welcher im Raum stehen blieb:
Die aktuellen Lärmschutzverordnungen werden sehr schleppend den neuen Erkenntnissen angepasst. Untersuchungen zu gesundheitlichen Risiken wurden nicht gemacht. Umweltministerium ist nicht vertreten.

Verbandsvorsitzender Michael Geisler sah sich deshalb veranlasst, eine zentrale Veranstaltung zum Thema "Gesundheit" den Informationsveranstaltungen folgen zu lassen.

Dagmar Gorek

Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen

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