Sozialausschuss am 30.08.2018
Herr D. Meis stellte im Rahmen der Jugendberufshilfemaßnahmen zwei Projekte vor. In diesen Projekten sind einmal 24 Plätze für Suchtkranke und einmal 16 Plätze für Teilnehmer vorgesehen. Ziel dieser Projekte ist, eine berufliche Orientierung und Vermittlung von Jugendlichen mit Suchtprobleme in eine Ausbildung zu vermitteln.
Verbandsdirektor Herr Werner vom Kommunalen Sozialverband machte sehr umfangreiche Ausführungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen. Mit der Einführung des Gesetzes kommen für den Landkreis und aber auch für den Kommunalen Sozialverband neue und umfangreiche Änderungen in Betracht Herr Werner lobte die gute Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeiten im Bereich Soziales.
Weitere Informationen waren:
- Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege im LK Meißen im Haushaltsjahr 2018
- Förderung der Selbsthilfegruppen im LK Meißen im Haushaltsjahr 2018
- Information durch S. Wolf über die Arbeit des Kinderschutzhauses Radebeul.
Beschlossen wurde die Anpassung der Pauschalen zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs.3 SGB II bzw. § 31 Abs.1 SGB III.
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung gab die Leiterin der Musikschule des LK einen kurzen Bericht zur Arbeit im 1. Halbjahr 2018.
Sonja György
Kategorien: Sozialausschuss, Kreistagsfraktion Meißen
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