28. June 2019 Dagmar Gorek

Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Dagmar Gorek

Die Verbandsversammlung verabschiedet den Beschluss zur Gesamtabwägung im Regionalplanverfahren.
Gleichzeitig wird die in der durch die Verbandsversammlung am 24.06. 2019 beschlossenen Fassung zur Satzung erhoben.
Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die als Satzung beschlossene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und dazu die Bereitstellung erforderlicher Planexemplare zu veranlassen.

Auf ihrer 52. Sitzung brachte die Verbandsversammlung am 24. Juni 2019 ein "Mammutprojekt" zu einem vorläufigen Abschluss. Fast sechs Jahre sind vergangen seit der Aufhebung in 09/2013 des Teilfortschreibungsverfahrens. Aufstellungsbeschluss und Integration in Gesamtplanung war 12/2009.

Es gab einen Vorentwurf, einen Regionalplanentwurf Stand 09/2017 und einen Planentwurf 10/2018, die alle dem Beteiligungsverfahren zugeführt wurden.

Beim letzten Beteiligungsverfahren gab es 248 Stellungnahmen mit 758 Einzelanregungen. Zum Teil waren es Wiederholungen vorhergehender Äußerungen. Diskussionsschwerpunkte sind Freiraumfunktionen (Kaltluftentstehung, Hochwasserschutz), Rohstoffsicherung, Verkehrswege und Windenergienutzung.

Die zwingend anzuwendende Methodik zur Findung der Windpotentialflächen mit harten und weichen Tabuzonen führt dazu, dass man ausschließlich in den Landkreisen die dafür in Frage kommenden Flächen findet. Das Problem der Lastenteilung, insbesondere im Vergleich Landkreise - Stadt Dresden ist für die Kommunikation mit den Bürgern ein Schwerpunkt geworden.

Von der Gesamtfläche zur Windenergienutzung befinden sich 64 % im LK Meißen und 36 % im LK SOE. Darauf sind 7 bzw. 9 VREG (Vorrang-/Eignungsgebiete) verteilt.
In unserem Landkreis waren und sind zahlreiche Bürgerinitiativen aktiv und haben daran mitgewirkt, etliche VREG zu verhindern. So zum Beispiel Stroga und Thiendorf.

Die Planung zur Windenergie ist über den gesamten Planungsprozess hinweg transparent und methodisch korrekt bewältigt worden. Darin eingeschlossen ist die Arbeit in den Arbeitsgruppen bei der Erarbeitung des Artenschutzgutachtens und weitere Expertise zur Landschaftsbildbewertung in den Vorranggebieten.

Es sind noch Konflikte geblieben. Vor allem im LK SOE. Die Umweltverbände beklagen, dass ihre Einwendungen zum Standort Rückersdorf und Breitenau nicht ausreichend beachtet wurden. Für den Standort Breitenau wird der Zeitpunkt der Antragstellung mit seinen konkreten Verhältnissen entscheidend sein. Diese sind vom Antragsteller zu untersuchen und von der Behörde zu bewerten.
In Rückersdorf bin ich selbst gewesen, um mir ein Bild zu machen. Es ist eine reizende Landschaft, die ich gern bewahren würde! Hier greift der Fall, dass man auf der Ebene der Regionalplanung allein auf der Grundlage des speziellen Artenschutzes keinen hinreichenden Grund für einen Ausschluss der Fläche sieht.

Mein Wirken als Verbandsrätin endet mit der neuen Wahlperiode. Ich wünsche der nächsten Mannschaft eine erfolgreiche Fortführung bis zum Abschluss der 2. Gesamtfortschreibung unseres Regionalplanes.

Dagmar Gorek

Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Die Kommentare wurden für diesen Beitrag geschlossen