Antrag auf Akteneinsicht
Gestern zur Kreistagssitzung reichte die Linksfraktion einen Antrag auf Akteneinsicht ein. Dieser Antrag erhielt entsprechend des § 24 Abs.5 der Sächsischen Landkreisordnung von den dazu erforderlichen 17 Unterzeichnern 28 Unterschriften.
Die Unterzeichner kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD-Grüne- Piraten und der AfD.
Die Fraktionsvorsitzende Bärbel Heym hob in Ihrer Begründung folgende notwendige Aspekte hervor:
- Mit den landesweiten Medienberichterstattungen seit Ende Januar 2016 zu den behördlich festgestellten Verunreinigungen von Meißner Weinen mit Dimethoat sind die Meißener Winzer und Weinkellereien ebenso betroffen, wie tätig gewordenen Behörden des Landkreises Meißen und deren Mitarbeiter.
- Nach Auffassung, der diesen Antrag unterzeichnenden Kreisräte, braucht es daher Transparenz für die in der Verantwortung der Behörden des Landkreises Meißen durchgeführten Untersuchungen ebenso, wie für die regelmäßige Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden durch den Landkreis. In Anbetracht der bis heute noch nicht absehbaren Langzeitfolgen aus dem möglichen Imageverlust für das Meißener Weinbaugebiet, sowie für die vom Weinanbau geprägte Kulturlandschaft und die einmalige Tourismusregion Meißens braucht es für die Mitglieder des Kreistages und für die Betroffenen ein Höchstmaß an Klarheit und Offenheit für die in der Verantwortung der Behörden des Landkreises Meißen seit dem Jahre 2015 veranlassten Weinkontrollen und den Umgang mit den Kontrollergebnissen von Seiten der zuständigen Aufsichtsbehörden.
- Die Verwaltungsvorgänge und damit verbundenen Inhalte lassen sich für die Mitglieder des Kreistages allerdings nur im Wege der Einsichtnahme in die maßgeblichen Akten (Schriftstücken und Dokumente), in den Schriftwechsel des Landratsamtes mit den zuständigen oberen und obersten Aufsichtsbehörden des Freistaates Sachsen sowie die entsprechenden Protokolle der Dienstberatungen der Behörden und Verwaltungseinheiten des Landkreises Meißen zu den Besprechungen und Beratungen mit den oberen und obersten Aufsichtsbehörden feststellen.
An den Landrat Herrn Steinbach richtete Frau Heym namens der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Bitte:
Die notwendigen und erforderlichen Vorkehrungen - insbesondere in personeller, organisatorischer, sächlicher, räumlicher und technischer Hinsicht - zu treffen und hierzu den Antragstellern insbesondere die uneingeschränkte Vorlage und Einsichtnahme in die vom Akteneinsichtsbegehren erfassten Akten, Unterlagen und sonstigen Schriftstücke und Dokumente, einschließlich der diesbezüglichen Protokolle der Dienstberatungen mit Aufsichtsbehörden einzuräumen (uneingeschränkte Akteneinsicht).
Andreas Graff
Pressesprecher Fraktion DIE LINKE
Kategorien: Pressemitteilungen, Kreistagsfraktion Meißen
Verwandte Themen: Information zur Akteneinsicht, Antrag auf Akteneinsicht entsprechend §24 Abs. 5 der SächsLKrO,
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