Antrag der DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Meißen zur Änderung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung
Seit der Beschlussfassung des Kreistages am 12. Dezember 2013 zur Schülerbeförderung wird unsere Fraktion massiv zu deren problematischen Wirkungen kontaktiert. Besonders in unserer Aktionswoche zur Soziokultur kam diese Thematik in unterschiedlichster Form auf uns zu.
Aus unserer Sicht ist, auch wenn wir die damalige Beschlussfassung nicht mit getragen haben, unverkennbar, dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Kreistages unzureichend auf die konkreten Lebensbedingungen in unserer Region geachtet wurde.
Die öffentliche Kritik und Empörung über Einmalzahlungen ist nachvollziehbar und berechtigt. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass die " Änderung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzungskosten) vom 19. März 2009, in der Fassung der 2. Änderung vom 12. Dezember 2013" erneut in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden muss. Deshalb haben wir beantragt, diese Thematik in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 26. Juni 2014 aufzunehmen.
Im Anhang befindet sich unser Änderungsantrag zur Beschlussfassung vom 12. Dezember 2013 zum § 11 Absatz 4 der Satzung.
Die Diskussion innerhalb der Fraktion am 14. April 2014 hat die Dringlichkeit des Agierens eindeutig unterstrichen.
Bärbel Heym
Antrag zur Schülerbeförderung vom 16.04.2014 (pdf)
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Pressemitteilungen
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Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion ‚Die Linke‘,
leider kann die Begründung zu Ihrem Änderungsvorschlag nicht ohne Kommentar bleiben. Zunächst ist festzustellen, dass Ihre Berechnungen von einer volljährigen Schulzeitnutzung der Schülerbeförderung ausgehen. Es gibt aber sehr viele SchülerInnen, die nur einige Monate im Jahr den Schülerverkehr nutzen und ansonsten mit dem Fahrrad fahren. Deshalb ist der angegebene Gesamtbetrag nicht für alle zutreffend.
Zum Vorauszahlungsmodus. Warum sollte die Vorauszahlung gleich der einer Jahreskarte rechtlich nicht begründbar sein? Sie selbst haben der Satzung bei der Beschlussfassung nicht widersprochen! Gleich im Abschluss meinen Sie, dass dies gegenüber den Eltern nicht vertretbar sei. Was aber ist mit den Eltern, deren Kinder an derselben Haltestelle wie andere Kinder auch in den Schülerbus einsteigen, aber dummerweise noch innerhalb Mindestentfernung wohnen? Diese bekommen gar keine Förderung und bezahlen zudem den aktuellen Tarif, der immer höher ist als der Basisbezugspreis. Dann ist es nicht zutreffend, dass alle Schüler und Eltern für die möglichen Säumnisse weniger Zahlungspflichtiger in Haftung genommen werden. Diese Aussage ist einfach falsch. Der Landkreis will einfach nur Fahrkarten ohne Risiko verkaufen. Die ‚faktische Vorfinanzierung‘, wie Sie es beschreiben, ist in diesem Fall mit einer Vergünstigung verknüpft, wie bei der Jahreskarte auch.
Nun, auch Ihr abschließender Gedanke ist nicht richtig. Die Schülerbeförderung gehört nicht zur Schulpflicht. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder der Schulpflicht Folge leisten, und das Land Sachsen unterstützt die Eltern dabei.
Ihre Überlegungen behandeln Symptome, nicht die Ursachen. Sie blenden Kausalketten völlig aus. Können Sie sich noch an unseren Vorschlag der Einführung einer Schülercard erinnern? Der Landkreis bräuchte keinen Prüfungsaufwand mehr zu betreiben, da alle SchülerInnen diese Schülercard einfach ohne Bürokratie erwerben könnten und die Fahrkarten würden vom beauftragten Verkehrsunternehmen verkauft werden. Die sehr vielen weiteren Vorteile können Sie in unserer Präsentation nachlesen, die allen Kreistagsabgeordneten zugegangen ist.
Vielleicht können Sie hier die Gelegenheit ergreifen, auf unsere Frage zu antworten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen unserem Vorschlag entgegenstehen. Die Antwort steht noch aus. (Kommentar zum Beitrag ‚Schülerbeförderungssatzung nur schlechter Kompromiss‘ vom 15.12.2014)
Ihr Vorschlag, gemeinsam für eine kostenlose Schülerbeförderung einzutreten, ist zwar schön, würde aber garantiert wieder die Mindestentfernung beinhalten!
Übrigens, wenn ein Leser dieses Kommentars unsere Vorschläge kennenlernen möchten, einfach eine Mail an SB-Info-LK-Meissen@gmx.de senden.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Kujus