Die konstituierende Kreistagssitzung am 12. September 2019 hat vielerorts Fragen aufgeworfen und sicher ein besonderes "Geschmäckle".
4 Kandidaten haben sich entschieden, das Mandat nicht anzunehmen. Da ist die Frage berechtigt, nehmen wir uns selber und die Wähler ernst? Man entscheidet sich, zumindest aus unserer Erfahrung bewusst für eine Kandidatur, um die Region mitzugestalten. Es könnte der Eindruck entstehen, dass diese Grundüberlegung nicht bei allen vorhanden zu sein scheint.
Die Entscheidung des Landrates, eine außerordentliche Kreistagssitzung für den 2. Oktober einzuberufen ist folgerichtig, denn nach der Regelung in der SächGemO § 18 sind die Ablehnungsgründe eindeutig definiert, was zum Grundwissen erfahrener Kommunalpolitiker gehören sollte. Warum das CDU und AfD negieren und diese Geschichte eingefädelt haben, bleibt ihr Geheimnis. Es ging nicht um die Ablehnung einer Mandatsübernahme generell, sondern nur um die der SPD-Kandidatin. Einem weiteren SPD-Kandidaten und zwei Kandidaten der FDP wurde Nichtannahme des Mandats gestattet. Deshalb war es für uns ein Scheingefecht gegen den Nachrücker, der zweifellos ein streitbarer und erfahrener Kommunalpolitiker ist, an dem wir uns nicht beteiligt haben und beteiligen werden.
Der CDU und der AfD ist zu raten, erst nachzudenken bevor man unnötige Stimmung macht und Gelder verschwendet.
Mit uns, den LINKEN ist das nicht zu machen
Zur Frage bezüglich der Regelung SächsGemO § 18:
Aus unserer Sicht sind die aufgeführten Punkte fast ausschließlich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Kandidatur bekannt, dass eine Ablehnung der Übernahme eines Mandats fragwürdig erscheint. Ausgenommen sind die gesundheitlichen Gründe, die sich tatsächlich kurzfristig einstellen können.
Sämtlich aufgeführte Gründe können sich während einer Mandatszeit ergeben, die dann zur Beendigung eines Mandats führen können.
Bärbel Heym
Fraktionsvorsitzende
Fraktion DIE LINKE im Kreistag Meißen
Kategorien: Pressemitteilungen, Kreistagsfraktion Meißen, Standpunkte
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