Neues aus dem RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Planungsverband bringt Fortschreibung des Regionalplanes auf den Weg
Auf ihrer 44. Sitzung hat die Verbandsversammlung den Vorentwurf zum Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge (OE/OE), 2. Gesamtfortschreibung, Stand 03/2015 beschlossen.
Der Vorentwurf ist die Grundlage für das Beteiligungsverfahren § 6 Abs. 1 SächsLPIG, welches sich vom 24.August bis 16. Oktober 2015 anschließen wird.
In seiner Gliederung und inhaltlichen Konzipierung spiegelt der Vorentwurf die geänderten Rahmenbedingungen und neuen Herausforderungen für die Raumentwicklung wieder. Es gibt noch unterschiedliche Arbeitsstände der Kapitel in Text und Karten. Im vorliegenden Entwurf werden beim Thema Windenergienutzung mit der planerischen Herangehensweise ausschließlich die harten und weichen Tabuzonen, sowie die geplante Methodik zur Findung der Vorrang-und Eignungsgebiete (VREG) Windenergienutzung zur Diskussion gestellt. Es erfolgen noch keine textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Wohl ein deutliches Zeichen der Brisanz des Themas, und natürlich beunruhigend für die zahlreichen Bürgerinitiativen!
Gemessen am flächenmäßigen Anteil der Planungsregion OE/OE an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen (18,65 %) beträgt gemäß Ziel 5.1.3. LEP der angestrebte Jahresenergieertrag für unsere Region 410 GWh/a.
Mit Stand 03/2015 sind in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge auf 26 Standorten insgesamt 142 raumbedeutsame Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 197 MW und einem durchschnittlichen Jahresenergieertrag von etwa 430 GWh in Betrieb oder wurden bereits genehmigt, aber noch nicht errichtet, oder befinden sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren. Rein rechnerisch wäre damit der gemäß Z 5.1.3. LEP zu erreichende regionale Mindestenergieertrag (410 GWh/a) erfüllt.
Setzt man aber - ungeachtet weiterer Tabuzonen - einen einzuhaltenden Mindestabstand zur Wohnbebauung von 750 m voraus, so befindet sich etwa die Hälfte dieser Anlagen unterhalb dieses Wohnabstandes; damit würde rund ein Drittel des Jahresenergieertrages bei der Berechnung der Zielerreichung nicht mehr angerechnet werden können. Bei einem Wohnabstand von 1000 m sind dies sogar vier Fünftel aller aufgelisteten WEA und damit rund 70 %.
Nach Auffassung der Sächsischen Staatsregierung dürfen für die Prüfung der Zielerreichung ausschließlich WEA in den VREG herangezogen werden, da im Geltungszeitraum des Regionalplanes nur dort neue WEA errichtet bzw. alte durch neue WEA ersetzt werden können.
Es ist unschwer zu erkennen, auf welch schwierigem Weg sich der Planungsverband befindet. Allein der Fakt, dass bei Anwendung der harten Tabuzonen und einer 1000 m Abstandsfläche von jeglicher Wohnbebauung rund 98 % der Regionsfläche nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen, ist eine deutliche Ansage!
Als weiche Tabuzone (TW) ist im Vorentwurf ein Abstand von 1000 m zur Wohnbebauung in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, zu Sondergebiet der Erholung und bei Wohnbebauung im bauplanrechtlichen Innenbereich vorgesehen. Aber nur bei Neuerrichtung von WEA.
Dort, wo bereits WEA stehen, wird es abweichende Mindestabstände geben. Der geringere Abstand begründet sich aus der technogenen Vorbelastung durch Bestands-WEA und dabei der Schaffung der Möglichkeit für die Betreiber zu einem Repowering.
Hintergrund bezüglich der Vorranggebiete aus der Teilfortschreibung WEA 2003 ist der Vertrauensschutz für Kommunen und Investoren.
Im Ergebnis aller Abwägung muss der Windenergie in substanzieller Weise Raum geschaffen werden.
Wir werden also weiter nach geeigneten Standorten suchen müssen. Das Auswahlverfahren wird immer spezifischer und erfolgt unter zunehmender Kontrolle durch sachkundige Bürger.
Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen
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