29. May 2014 Dagmar Gorek

Aktuelles aus dem RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Bericht von der 42. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV OE/OE) am 15.05. 2014

Top 2: Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften

Mit den vorgesehenen Änderungen sollen Bau- und Planungsverfahren für Straßen und Bauvorhaben in Ortsdurchfahrten entlang von Staats- und Kreisstraßen entbürokratisiert und damit beschleunigt werden.

Außerdem sind neue Mindestabstände für Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen vorgesehen.

Damit reiht sich die angestrebte Gesetzesänderung ein in eine ganze Reihe von in der jüngsten Vergangenheit vorgenommenen Aktivitäten der sächsischen Staatsregierung, mit denen eine Reduzierung der für die Windenergienutzung zur Verfügung stehenden Flächen angestrebt wird.

Der RPV muss im Hinblick auf die bestehende Zielvorgabe des Energie- und Klimaprogrammes vom März 2013 in Verbindung mit dem Auftrag des Landesentwicklungsplanes 2013 erhebliche Bedenken gegen die geplante Gesetzesänderung haben und vorbringen.

Um die extrem vergrößerten Abstände zu Straßen zu kompensieren, wäre der RPV gezwungen, Einschränkungen durch weiche Tabukriterien auszugleichen, um substantiell Raum zu schaffen. Dafür in Frage kämen dann vor allem der angestrebte Siedlungsabstand zum Schutz der Wohnbebauung oder auch Waldflächen.

Wer also glaubt, mit dieser Gesetzesänderung die ungeliebten Windräder verhindern zu können, der irrt gewaltig!

Top 4: Regionalplanfortschreibung mit den inhaltlichen Schwerpunkten

  • Raumstruktur: Insbesondere Zentrale Orte, Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion
  • Hochwasservorsorge

Heftige Diskussion zum Thema Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion, weil mit dieser Festlegung herausgehobene Funktionen in Grundzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen in einem regionsweiten Kontext bewertet und eine weitere funktionale Arbeitsteilung im Raum planerisch unterstützt werden. Damit sind in Grundzentren, aber auch in nichtzentralen Orten Maßnahmen, die in Einklang mit der Sicherung oder Entwicklung dieser Funktionen stehen, über den Rahmen ihrer Eigenentwicklung hinaus zulässig.

Landrat Geisler und einige im Planungsverband vertretene Bürgermeister befürchten, dass kleineren Städten damit Entwicklungsmöglichkeiten entzogen werden.

Für das Kapitel "Hochwasservorsorge" sind vor allem in den Handlungsfeldern "Begrenzung des Schadenpotenzials in Überschwemmungsbereichen" und "Sicherung von Retentionsräumen" markante Veränderungen gegenüber dem aktuellen Regionalplan notwendig.

Zur Sicherung von Hochwasser-Rückhalteraum in den Auen sollen wie bisher als Vorranggebiete die Flächen festgelegt werden, die im Überschwemmungsbereich eines einhundertjährigen Hochwassers liegen und nicht besiedelt sind. Anders als bisher sollen diese Gebiete aber um solche Flächen vermindert werden, die den Anforderungen an Rückhalteflächen im wasserrechtlichen Sinn nicht entsprechen (von besiedelten Flächen umschlossene Freiräume, die nach juristischer Betrachtungsweise isoliert vom Fluss liegen). Neben dem Schutz vorhandener Rückhalteräume ist auch die Wiedergewinnung von Rückhalteflächen Bestandteil des Handlungsauftrages. Für die Elbe gibt es bereits zusätzliche Flächen. Diese wurden im Rahmen des EU-Projektes CROSS-DATA auf der Basis einer Studie der Landesdirektion Dresden als Vorranggebiete aufbereitet.

Um die bei Hochwasser eintretenden Schäden nicht immer weiter ansteigen zu lassen, müssen neue Nutzungen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen an Hochwasser angepasst bzw. nicht angepasste Nutzungen ausgeschlossen werden.

Es wird eine Unterscheidung geben in Gebiete, wo Gefahr für Leib und Leben besteht (Wassertiefe von mehr als 2 m oder spezifischer Abfluss mehr als 2 m²/s bei Extremhochwasser) und Flächen wo angepasstes Bauen möglich sein soll. Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung "KlimaMORO" sind dazu Untersuchungen und Erkenntnisse vorgelegt worden.

Top 5: Beschlussfassung zum Umgang mit den Niederschriften der Sitzungen des RPV

Die Geschäftsordnung (GO) des RPV OE/OE stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1992. Sie ist insbesondere, was den Umgang mit den Niederschriften von öffentlichen Sitzungen angeht nicht mehr zeitgemäß. Eine entsprechende Änderung soll nach der Kommunalwahl durch die sich neu zu konstituierenden Gremien vorgenommen werden.

Die Verbandsversammlung hat beschlossen, die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen von Planungsausschuss und Verbandsversammlung einschließlich der gefassten Beschlüsse, abweichend von § 11 der gültigen GO bis zur 40. Sitzung der Verbandsversammlung am 25.09.2013 zur Kenntnis für jedermann auf der Homepage des Verbandes in das Internet einzustellen. Darüber hinaus können die Bürger der Verbandsmitglieder die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes einsehen.

29.05.2014, Verbandsrätin Dagmar Gorek

Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen

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