Am 13. Februar 2014 verständigte sich der Planungsausschuss des RPV OE/OE im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes zu Teilinhalten (Windenergienutzung und Hochwasservorsorge) des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur Mitwirkung bei der Planaufstellung nach § 6 Abs. 1 SächsLPIG.
Windenergienutzung
Für das anstehende Beteiligungsverfahren zur Mitwirkung bei der Planaufstellung wird seitens der Verbandsgeschäftsstelle (VGS) ausschließlich eine Diskussion der harten und weichen Tabuzonen und der methodischen Herangehensweise vorgeschlagen, um die fachliche Erörterung in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Planungsmethodik kann natürlich nur auf der Grundlage der derzeitigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Dabei wird jetzt schon deutlich, dass die Einhaltung eines 1000 m Abstandes zur Wohnbebauung gemäß dem im Juli letzten Jahres von SMI und SMWA herausgegebenen Erlass nicht durchgängig möglich ist, wenn die im Freistaat Sachsen geltende Zielstellung erreicht werden soll. Deshalb ist eine Differenzierung der Siedlungsabstandswerte als weiche Tabuzone notwendig. Abstriche bezüglich des Wohnabstandes sind daher unumgänglich und werden für Gebiete mit Vorbelastung (vorhandene Windenergieanlagen,/Autobahn/Gewerbe) gesehen. Die VGS beabsichtigt, den Gemeinden mit den Beteiligungsunterlagen zum Vorentwurf eine Karte zur Verfügung zu stellen, auf der diese Gebietseinstufungen ersichtlich sind.
Das wird natürlich von einigen Verbandsräten kritisch gesehen. Da möchte ich mich anschließen!
Am 27.11.2013 fand die Auftaktsitzung des Arbeitskreises Windenergienutzung mit Vertretern der Bürgerinitiativen und der Windbranche unter Leitung des Verbandsvorsitzenden statt. Inzwischen sind zwei thematische Sitzungen gefolgt. Als ersten Schwerpunkt hat man sich gleich den Abstand zur Wohnbebauung mit allen Problemen, die daran geknüpft sind, vorgenommen. Als weitere Schwerpunkte der kommenden Sitzungen sind der Schutz von Infrastruktur und sonstige Belange wie Netzeinspeisung, Werteverlust von Immobilien und lokale Akzeptanz vorgesehen. Zielstellung ist es, die erste Arbeitsphase im 1. Halbjahr 2014 abzuschließen.
Frau Dr. Russig (Leiterin der Verbandsgeschäftsstelle) verwies auf die zu erwartende EEG-Novelle. Aktivitäten der europäischen Union zielen auf den Verzicht des EEG Deutschlands.
Deshalb wird als besonders wichtig erachtet, die gesetzgeberischen Aktivitäten hinsichtlich der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen fest im Blick zu haben.
Eine Behandlung des Themas in der Verbandsversammlung im Mai 2014 wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet.
Dagmar Gorek, Verbandsrätin
Coswig, 17.03.2014
Kategorien: RPV, Kreistagsfraktion Meißen
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